Prozess

Bierlokal-Betreiber versus Sigrid Maurer, letzter Akt

Schon im September 2019 musste sich die Grünen-Politikerin verantworten - ehe der Prozess vertagt wurde. Bild (v. l.): Anwältin Maria Windhager, Sigrid Maurer, der Anwalt des Privatanklägers Adrian Eugen Hollaender, sein Klient L.
Schon im September 2019 musste sich die Grünen-Politikerin verantworten - ehe der Prozess vertagt wurde. Bild (v. l.): Anwältin Maria Windhager, Sigrid Maurer, der Anwalt des Privatanklägers Adrian Eugen Hollaender, sein Klient L.APA/Roland Schlager
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Der Strafprozess um obszöne Facebook-Nachrichten geht am Freitag in die letzte Runde. Die Causa steht exemplarisch für die aktuell laufende Hass-im-Netz-Debatte.

Zuerst war viel von Täter-Opfer-Umkehr die Rede. Danach wendete sich das Blatt. Heute, Freitag, soll ein – richterliches – Machtwort gesprochen werden. Die Rede ist von der Privatanklage, die der Betreiber eines Craft Beer-Shops in Wien-Josefstadt, L., gegen die nunmehrige Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer eingebracht hat. L. sieht den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt. Und – wie sein Anwalt Adrian Eugen Hollaender zuletzt ergänzte – auch jenen der Beleidigung.
Aber eigentlich lief es ja umgekehrt: Es war Sigrid Maurer, die sich in der Opferrolle befunden hatte. Sie war es, die obszöne Facebook-Nachrichten bekommen hatte. Und zwar von L. – wie sie öffentlich kundtat.

So ganz sicher war das zuletzt aber nicht nachweisbar. Die Nachrichten waren zwar vom privaten Facebook-Account des Lokalchefs abgeschickt worden, aber L. sagte: Er selbst habe nie eine solche Botschaft versendet. Er wisse nicht, wer das gewesen sein könnte. Vielleicht habe sich ein anderer, sozusagen der große Unbekannte, an seinem im Lokal stehenden Computer zu schaffen gemacht. L.: „Ich lasse jeden zum Computer. Jemand hat das schamlos ausgenutzt.“

„Bei mir vorbeigegangen . . .“

Für L. als Autor spricht wohl, dass die Vulgärbotschaft mit diesen Worten beginnt: „Du bist heute bei mir beim Geschäft vorbeigegangen . . .“ Genau das hatte Maurer tatsächlich getan. Sie ging – kurz bevor sie die Nachricht bekam – beim Craft Beer-Laden vorbei. L. und andere Männer stünden auch regelmäßig davor, wenn sie vorbeigehe, erklärte sie. Nach Erhalt der ordinären Zeilen wehrte sich Maurer auf spezielle Weise. Sie machte den erhaltenen (öffentlich nicht einsehbaren) Text via Twitter publik. Inklusive Name und Adresse des Lokalchefs. Für diesen hatte sie zudem einer deftige Bezeichnung parat.

Was folgte (siehe oben): Der Wirt zog vor den Richter. Maurer wurde verurteilt. Wegen übler Nachrede. Zahlen sollte sie: 3000 Euro Strafe, 4000 Euro medienrechtliche Entschädigung (der Wirt hatte sich gar 40.000 Euro Entschädigung plus 20.000 Schadenersatz vorgestellt, wurde damit aber auf den Zivilrechtsweg verwiesen).

Maurer, vertreten von Anwältin Maria Windhager, berief gegen das Urteil. Mit Erfolg. Das Oberlandesgericht Wien hob den Spruch auf. Ein neuer Richter, Hartwig Handsur vom Straflandesgericht Wien, ging ans Werk. Er begann im September 2019 zu verhandeln. Dann vertagte er den Prozess. Derweil avancierte Maurer zur Nationalratsabgeordneten. Also galt es die Frage der Immunität zu klären. Und dann kam Corona. Daher verzögerte sich der Schlussakt um ein ganzes Jahr.

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