Die FMA meldete dem Burgenland vorab, dass die Commerzialbank Mattersburg geschlossen wird. War das gesetzeskonform?
Wien. Seit dem Auffliegen der Bilanzfälschungen bei der Commerzialbank Mattersburg Mitte Juli wurde viel ausgeteilt. Die Schuldzuweisungen, den Betrug jahrzehntelang übersehen zu haben, reichten von Interner Revision und Aufsichtsrat über die Wirtschaftsprüfer bis hin zur Bankenaufsicht. Letztere konnte sich aber bisher vergleichsweise geschickt der Kritik entziehen – vor allem die Finanzmarktaufsicht (FMA).
Die FMA ist eine weisungsfreie Behörde, sie veranlasst Prüfungen bei Banken, stellt Bescheide aus und verhängt Strafen. Jede Handlung, die sie setzt, muss auf einer Rechtsnorm basieren. Im Fall der Commerzialbank hat sie stets betont, ihre gesetzlichen Pflichten erfüllt zu haben. Es wurden Prüfungen beauftragt, Anzeigen erstattet, Hinweise weitergeleitet. Wenn Vorwürfe zu nachlässigen Kontrollen aufkamen, reichte sie die Verantwortung an die Österreichischen Nationalbank (OeNB) weiter – diese sei im Rahmen der Arbeitsteilung für die Vor-Ort-Prüfungen und Analysen von Banken zuständig. Doch einen heiklen Punkt gibt es für die FMA im Mattersburg-Skandal: Kommunikationsflüsse, die es so nie hätte geben dürfen.