Ein Mann darf den Mietvertrag der Mutter nicht übernehmen.
Wien. Stirbt ein Mieter, dürfen nahe Verwandte in dessen Mietvertrag eintreten. Aber nur, wenn sie selbst auch in dieser Wohnung gelebt haben. Und tatsächlich hatte ein Mann viele Jahre lang in der Wohnung seiner nun verblichenen Mutter gehaust. Dass er zuletzt aber nur noch zum Pflanzengießen gekommen ist, fällt ihm nun rechtlich auf den Kopf.
Der Mann war bereits aus der Wohnung ausgezogen. Vier Jahre später verließ die Mutter gesundheitsbedingt ihre Bleibe und zog zu ihrer Tochter. Doch hatte die Mutter die Absicht, irgendwann wieder zurückzukehren. Aber fünf Jahre nach dem Auszug verstarb sie.
In diesen Jahren hatte sich der Sohn um die Wohnung gekümmert. Doch beschränkte er sich darauf, alle paar Wochen vorbeizukommen, die Post abzuholen und die Pflanzen zu gießen. Nun kam die Frage des Mietvertrages vor Gericht. Der Sohn forderte, in den Mietvertrag der Mutter eintreten zu dürfen.