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Covid-19-Gesetz bringt Zutritts­beschränkungen im Privaten

CORONAVIRUS: TREFFEN BM ANSCHOBER MIT PARLAMENTSFRAKTIONEN
CORONAVIRUS: TREFFEN BM ANSCHOBER MIT PARLAMENTSFRAKTIONENAPA/ROLAND SCHLAGER
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Der Gesetzesentwurf aus dem Gesundheitsministerium geht noch einmal in die Begutachtung. Weitreichende Grundrechtseingriffe sollen ermöglicht werden.
 
 

Wien. Der Regierung will sich im Kampf gegen die Corona-Pandemie weitreichende gesetzliche Möglichkeiten einräumen. Der Entwurf für Gesetzesänderungen, die am 23. September beschlossen werden sollen, liegen dem Parlament nun vor. Im Vorfeld hatte es massive Kritik an den Plänen gegeben – manche dieser Vorhaben finden sich nun im Text nicht mehr wieder.

Weiterhin sollen aber Möglichkeiten für Ausgangssperren und Betretungsverbote geschaffen werden. Für den öffentlichen Raum soll im Großen und Ganzen gelten, was Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) im Lockdown per Verordnung durchsetzen wollte. Das wurde allerdings vom Verfassungsgerichtshof nachträglich als rechtswidrig eingestuft.

Ein Betretungsverbot mit Ausnahmen soll nun gesetzlich verankert werden: Wer jemandem helfen muss, darf hinaus. Wer arbeiten oder seine „notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens“ decken muss, ebenfalls – was Letzteres umfasst, ist juristisch nicht ausdefiniert. Der „Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung soll ebenfalls immer gewährleistet sein. Ob auch ein Kaffee mit einer Freundin dazu zählt, ist fraglich.

Privat regelt der Staat

Aber auch Teile des privaten Bereichs sollen reglementiert werden können. Der Entwurf sieht etwa Betretungsverbote für „bestimmte private Bereiche“ vor. In den Erläuterungen steht, dass damit etwa Vereinslokale, private Sportstätten oder nicht zum Wohnzweck angemietete Räumlichkeiten gemeint sein könnten. Ebenfalls explizit festgehalten: Betretungsverbote können keinesfalls für den privaten Wohnbereich verhängt werden. Dazu gehören auch Kellerabteile, Garagen und Ähnliches.

Weitere Maßnahmen sind etwa das Anordnen von Mund-Nasen-Schutz oder Abstandsregelungen. Bei Zuwiderhandeln der Regeln sind Geldstrafen von bis zu 1450 Euro vorgesehen - oder ersatzweise Gefängnisstrafen von bis zu vier Wochen. Auch verpflichtende, vom Minister angeordnete Screenings in Schulen könnten bald durchgeführt werden. Erstmals juristisch verankert wird nun auch die Corona-Kommission – allerdings nicht, wie sie sich zusammensetzt.

Anschober hatte angekündigt, das Parlament künftig in weitreichende Entscheidungen besser einbinden zu wollen – das Versprechen versucht er mit diesem Gesetzesentwurf zu halten. Besonders grundrechtsrelevante Verordnungen brauchen künftig die Zustimmung des Hauptausschusses. Nur: Landes- und Bezirkshauptleuten wird eingeräumt, regionale Verschärfungen aussprechen können. Heißt: Wenn bundesweit Ausgangsbeschränkungen erlassen werden, ist das Parlament eingebunden – wenn ein Bezirkshauptmann derartige Grundrechtseingriffe anordnet, nicht. Daran übt Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker Kritik: „Der Bezirkshauptmann, der demokratisch nicht legitimiert ist, kann in die Freiheitsrechte massiver eingreifen als der Minister“, sagt er zur „Presse“. Loacker findet aber auch lobende Worte für den neuen Entwurf: „Die Zettelwirtschaft für die Gastronomie findet nicht wie geplant statt. Das ist gut.“

Ursprünglich hätten „Betriebe, Veranstalter und Vereine“ nämlich verpflichtet werden sollen, personenbezogene Kontaktdaten von Gästen, Besuchern, Kunden und Mitarbeitern 28 Tage aufzubewahren. Die Gastronomie protestierte. Geplant ist nun nur noch die Verpflichtung, Daten über grenzüberschreitende Reisen auf Verlangen dem Gesundheitsministerium zur Verfügung zu stellen. Explizit genannt sind etwa Hotels, Fluglinien oder die Bahn. Die Regelung soll nur noch auf Daten abzielen, die ohnehin zur Verfügung stehen.

Weitere Begutachtungsfrist

FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl ist mit Anschobers Entwurf nicht zufrieden, spricht von „gesundheitspolitischem Kriegsrecht und fortgesetztem Raubbau an Grund- und Freiheitsrechten“. Der Entwurf bereite den Boden für einen neuerlichen Lockdown.

Die SPÖ ist noch mit der Analyse beschäftigt – der Entwurf sei erst sehr spät in der Nacht auf Montag eingetrudelt. „Auf unseren Druck kommt es jetzt aber wenigstens zu einer weiteren Begutachtungsfrist, die vorher nicht geplant war. Die war uns wichtig“, sagt der stellvertretende SPÖ-Klubchef Jörg Leichtfried zur „Presse“. Auch der wird Gesundheitsausschuss noch ein Mal tagen, bevor der Entwurf am 23. September dann beschlossen werden soll. Die Novelle wurde am Montag in den Nationalrat eingebracht.

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