Corona-Hilfen

Fristen bei Kreditrückzahlungen werden erneut verlängert

Kreditnehmer, die aufgrund der Coronakrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, sollen länger entlastet werden.

Die Regierung plant, die Fristen bei Kreditrückzahlungen erneut um drei Monate zu verlängern - und zwar von Ende Oktober 2020 bis Ende Jänner 2021. Die Fristerstreckung soll auch bei der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung gelten.

Einen entsprechenden Antrag auf Änderung des 2. Covid-19-Justiz-Begleitgesetzes haben die Regierungsparteien laut Parlamentskorrespondenz vom Dienstag gestellt. „Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise werden immer stärker deutlich, weshalb wir für diese herausfordernde Zeit mehr finanziellen Spielraum ermöglichen wollen“, sagte Justizministerin Alma Zadić. 

Gläubigerschutzverbände warnten bereits vor Monaten vor drohenden "Zombieunternehmen" durch den Wegfall der Verpflichtung, Zahlungsunfähigkeit zu melden. Danach sei mit einem deutlichen Anstieg der Firmenpleiten zu rechnen.

Auch die Verlängerung des gesetzlichen Kreditmoratoriums stößt nicht überall auf Begeisterung. "Man kann eine Rückzahlung nicht endlos hinausschieben. Je länger das dauert, desto schwieriger wird es für die Unternehmen, ihre Kredite zurückzuzahlen", hatte RLB-OÖ-Chef Heinrich Schaller im August gesagt.

(APA)

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