Staatsbesuch

"Ukraineplatz" in Wien? Stadt legt sich nicht fest

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj deponierte seine Umbenennungswünsche bei Bundeskanzler Sebastian Kurz in Wien.
Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj deponierte seine Umbenennungswünsche bei Bundeskanzler Sebastian Kurz in Wien.APA/AFP/JOE KLAMAR
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Ukraines Präsident Selenskyj bat Kanzler Kurz um die Benennung des Platzes vor Barbarakirche in „Ukraineplatz“. Die Stadt Wien verweist auf die Richtlinien bei Benennungen von Verkehrsflächen.

Die Stadt Wien will sich zur Bitte des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj, den Platz vor der Barbarakirche in der Postgasse "Ukraineplatz" zu benennen, nicht auf ein Dafür oder ein Dagegen festlegen. Vielmehr wird auf am Dienstag im Büro der zuständigen Kulturstadträtin Veronica Kaup-Hasler (SPÖ) auf die entsprechenden Richtlinien zur Vorgehensweise verwiesen.

"Wünsche nach Benennungen von Verkehrsflächen werden zuständigkeitshalber regelmäßig an uns herangetragen, daher gibt es eine auf Richtlinien beruhende Vorgehensweise", hieß seitens der Stadt dazu.

Selenskyj befindet sich gerade auf seinem ersten offiziellen Besuch in Wien. Dabei richtete er am Dienstag die offizielle Bitte um die Benennung des Platzes vor der Barbarakirche an Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Aus dem Bundeskanzleramt hieß es, dass es das Ansinnen positiv sehe, die Entscheidung aber bei der Stadt Wien liege. Hintergrund des Ansinnens ist die Rolle von St. Barbara als ältestes und wichtigstes Zentrum des Ukrainertums in Österreich.

Prozedere braucht seine Zeit

Einfach und schnell geht das allerdings nicht. Für die Benennung eines Platzes oder einer Straße ist in Wien ein spezielles Prozedere vorgesehen. Zunächst muss im Bezirk - in dem Fall ist das die Innere Stadt - im Bezirksparlament über das Ansinnen abgestimmt werden. Bei einem positiven Beschluss wandert der Antrag in den Unterausschuss für Verkehrsflächenbenennungen. Dieser tritt mehrmals im Jahr zu Beratungen zusammen. Die endgültige Entscheidung obliegt schließlich dem Kulturausschuss.

"Nach Vorliegen eines positiven Bezirksbeschlusses bedarf es einer technischen und historischen Prüfung, auf deren Basis die Stadt Wien tätig werden und entscheiden kann", hieß es seitens des Büros der Stadträtin abschließend.

(APA)

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