Wer Betrügereien in seiner Firma verpfeift, kann ab sofort mit viel Geld und Anonymität rechnen. Die US-Börsenaufsicht SEC hat eine Stelle eingerichtet, die sämtliche Vergehen börsennotierter Unternehmen aufnimmt.
New York/Wien. Scheidungen können oft unschön über die Bühne gehen. David Zilkha, früherer Manager der Softwarefirma Microsoft, weiß ein Lied davon zu singen. Der US-Multimillionär lieferte sich einen jahrelangen Rechtsstreit mit seiner Exfrau. 2008 einigten sich die früheren Eheleute. Außer einer Abfindung in Millionenhöhe sollte die Exgattin den gemeinsamen Computer bekommen.
Das war aus Zilkhas Sicht ein schwerer Fehler. Denn die beleidigte Exfrau, Karen Kaiser, durchstöberte die Festplatte und fand alte E-Mail-Nachrichten, die zeigten, dass der einstige Manager Insiderhandel im großen Stil betrieben hatte. Zilkha gab Firmengeheimnisse an den Hedgefonds Pequot Capital weiter. Dieser verdiente sich mit Aktien von Microsoft eine goldene Nase und stellte Zilkha später als Fondsmanager ein.
Doch die Insider haben die Rechnung ohne Karen Kaiser gemacht. Die Exgattin lief zur Börsenaufsicht SEC und verpetzte ihren Exmann. Pequot Capital und Zilkha wurden zu einer Strafe von 28 Mio. Dollar verdonnert. Und die ehemals Verheiratete bekam eine Mio. Dollar von der Börsenaufsicht – als Belohnung.
Fälle wie diesen könnte es in Zukunft in großer Zahl geben. Zwar war es bereits in der Vergangenheit möglich, Insiderhandel bei der Börsenaufsicht anzuzeigen. Doch nun hat die SEC eine Stelle eingerichtet, die sämtliche Vergehen börsenotierter Unternehmen aufnimmt. Das gab die Börsenaufsicht in New York bekannt.
Ob Steuerbetrug, unsaubere Geschäfte oder unerlaubte Provisionen für Geschäftspartner im Finanzbereich: Sollte ein Mitarbeiter davon Wind bekommen, kann er sich unter dem Schutz der Anonymität an die SEC wenden. Die Neuerung ist Teil der im Juli abgesegneten Finanzmarkt-Reform.„Der Anreiz ist groß“, verlautete ein Sprecher der Börsenaufsicht. Bis zu 30 Prozent der Strafe will die Behörde an den „Whistleblower“ als Belohnung weitergeben. Hätte Exgattin Kaiser ihren früheren Mann ein paar Jahre später verpfiffen, hätte sie statt einer Mio. bis zu acht Mio. Dollar erhalten können.
„Externe Stellen“ bei Konzernen
Eine vergleichbare Stelle in Österreich, bei der Arbeitnehmer petzen können, gibt es nicht. Auch eine Kronzeugenregelung wie in den USA, wonach der erste Kronzeuge völlig straffrei geht, gibt es hierzulande nicht. „Das passt nicht mit unserem Rechtssystem zusammen“, sagt Katharina Swoboda, Sprecherin von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner.
Manche international tätige Konzerne bieten ihren Mitarbeitern indes die Möglichkeit, bei „externen Stellen“ über Missstände auszusagen. Beim Wirtschaftsprüfungskonzern Pricewaterhouse Coopers (PwC) etwa gibt es in jedem Land eine Stelle, an die man Unterschlagungen oder Verstöße gegen Unabhängigkeitsrichtlinien im Unternehmen melden kann.
„Man kann sich zwar auch an den Vorgesetzten wenden, manchmal gibt es da aber eine Hemmschwelle“, meint Friedrich Rödler, Senior Partner bei PwC. Daher entscheide ein externer Anwalt, wie er mit der Information weiter verfährt, ob er sie etwa dem Vorgesetzten meldet oder– falls dieser selbst involviert ist– einem anderen Land im Netzwerk.
Die Anonymität des Informanten bleibe gewahrt. In Österreich gebe es zwei bis drei Meldungen pro Jahr, erklärt Rödler. Meist gehe es dabei um Verstöße gegen interne Regeln, strafrechtlich Relevantes sei noch nie dabei gewesen. Von der Idee, Informanten zu bezahlen, hält Rödler nichts: „Da würde es zu viele ungerechtfertigte Meldungen geben.“ Meinung S. 27
("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.08.2010)