Verbraucherschutz

Ein Sommerhaus als „Wohnsitz wider Willen“?

Ein paar Ferienwochen hier bedeuten laut OGH noch keinen zweiten Wohnsitz.
Ein paar Ferienwochen hier bedeuten laut OGH noch keinen zweiten Wohnsitz. (c) FABRY Clemens
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Eine Firma klagte eine Verbraucherin am Gerichtsstand ihres Feriendomizils. Darf sie das?

Wien. Ist ein Ferienhaus, in dem man Jahr für Jahr den Großteil des Sommers verbringt, rechtlich ein zweiter Wohnsitz? Darüber hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) zu entscheiden. Und nein, es ging dabei nicht bloß um eine juristische Spitzfindigkeit. Sondern um die Frage, ob man als Verbraucher an diesem Ort vors Gericht zitiert werden kann.

Ort des Geschehens war ein Haus am Attersee, in dem eine Lehrerin aus Wien jedes Jahr den Großteil der Sommerferien verbrachte. Wenn auch mit Unterbrechungen, denn sie musste immer wieder zu Behandlungen nach Wien ins Krankenhaus. Das Haus gehörte bis vor rund vier Jahren ihr, seither ist ihre Tochter die Eigentümerin.

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