Finanzmarkt

EZB kommt Banken weiter entgegen

(c) REUTERS (Ralph Orlowski)
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Vorübergehend höhere Verschuldungsquote für Banken erlaubt.

Frankfurt. Die Europäische Zentralbank (EZB) kommt Banken in der Coronakrise weiter entgegen. Bei der Verschuldungsquote („Leverage Ratio“) gilt für die Institute im Euroraum vorübergehend eine Ausnahmeregelung: Die Banken dürfen bei der Berechnung der Quote bestimmte Vermögenswerte wie Einlagen bei der Zentralbank ausnehmen. Das ermöglicht ihnen eine höhere Quote. Bei der „Leverage Ratio“ werden die Geschäfte einer Bank unabhängig vom Risikogehalt pauschal ins Verhältnis zum Eigenkapital gesetzt.

Die Regelung ist – zumindest vorerst – zeitlich begrenzt und gelte bis zum 27. Juni 2021, teilte die EZB am Donnerstag in Frankfurt mit. Ab dann sollen die Banken im Euroraum nach den Vorgaben der Aufseher einen Wert von 3,0 Prozent erreichen. Die nun beschlossene Ausnahmeregelung würde nach EZB-Angaben basierend auf Daten von Ende März 2020 die Gesamtverschuldungsquote von 5,36 Prozent um etwa 0,3 Prozentpunkte erhöhen.

Außergewöhnliche Umstände

Der EZB-Rat als oberstes Entscheidungsgremium der Notenbank begründete die Ausnahmeregelung mit der Coronaviruspandemie, die alle Volkswirtschaften des Euroraums auf „beispiellose und tiefgreifende Weise“ getroffen habe. Daher sei „das unbeeinträchtigte Funktionieren des geldpolitischen Übertragungskanals“ über die Banken besonders wichtig. Nach Ansicht des EZB-Rates ist daher die Bedingung außergewöhnlicher Umstände erfüllt, die den vorübergehenden Ausschluss bestimmter Engagements gegenüber Zentralbanken von der Berechnung rechtfertigen.

Die EZB beaufsichtigt seit November 2014 die größten Banken und Bankengruppen im Euroraum direkt, derzeit sind dies 115 Institute, die für fast 82 Prozent des Markts im Währungsraum der 19 Länder stehen.
Die Aufseher im Euroraum hatten wegen der Coronakrise bereits unter anderem ihre Kapitalvorgaben für Banken vorübergehend gelockert. Auch andere Notenbanken wie die Fed in den USA lockerten beispielsweise die Verschuldungsregeln für große Institute. (APA/fre)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.09.2020)

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