Mehr als zehn Personen dürfen bei privaten Veranstaltungen nicht zusammenkommen. Ausgenommen ist die eigene Wohnung.
Wien. Die steigenden Infektionszahlen veranlassen die Regierung zur nächsten Einschränkung. Diesmal geht es um private Veranstaltungen: Nur noch zehn Personen sollen ab kommendem Montag daran teilnehmen dürfen. Bundeskanzler Sebastian Kurz begründete dies mit den Ansteckungen: Die seien bisher vor allem indoor und bei privaten Kontakten erfolgt. Nun gelte es, einen zweiten Lockdown mit katastrophalen wirtschaftlichen Folgen zu verhindern. Die Regierung sei sich bewusst, dass das „wieder einmal Verzicht bedeutet“, so Kurz. Was die neuen Regeln bedeuten:
1. Welche privaten Veranstaltungen sind jetzt eingeschränkt, welche nicht?
Die Zehn-Personen-Regel gilt für alle privaten Veranstaltungen, die an öffentlichen Orten, also beispielsweise in Gaststätten in geschlossenen Räumen, stattfinden. Also beispielsweise für Geburtstage, Hochzeiten oder auch Treffen von Arbeitskollegen oder Vereinsmitgliedern. In der Gastronomie dürfen maximal zehn Personen an einem Tisch sitzen. Die Teilnehmerbeschränkung gilt auch für Kurse, beispielsweise in Fitnesscentern. Einzige Ausnahme bei privaten Veranstaltungen sind Begräbnisse: Die sollen weiterhin stattfinden dürfen, wie die Verwandten sich das wünschen. Nicht betroffen von der neuen Regelung sind auch professionelle Veranstalter: Veranstaltungen mit Sicherheitskonzept dürfen weiterhin bis zu 3000 Besucher im Freien und 1500 indoor haben.
2. Was bedeutet die Neuregelung für die Gastronomie?
Generell sind auch hier die Regeln verschärft: Nicht nur die Zahl der Gäste pro Tisch ist beschränkt, Speisen und Getränke dürfen künftig nur noch an den Tischen verabreicht werden, nicht aber an der Bar oder im Stehen. Zudem wurde einer Umgehungskonstruktion der Riegel vorgeschoben: Gastronomen dürfen auch keine privaten Veranstaltungen mehr organisieren, mit denen sie die Sperrstunde von 1 Uhr umgehen. Diese Praxis war in den vergangenen Wochen häufig gewählt worden. Damit wird vor allem die Nachtgastronomie stark getroffen. Als Ausgleich verlängert die Regierung die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie um ein Jahr bis Ende 2021. Getroffen von den neuen Regeln sind auch die Ballveranstalter: Dass die Ballsaison stattfindet, sei „aus heutiger Sicht nicht denkbar“, so Kurz.
3. Wie sieht es mit Veranstaltungen in der eigenen Wohnung aus?
Rechtliche Beschränkungen gibt es dafür keine. Der Bundeskanzler appellierte zwar an die Bevölkerung, größere Veranstaltungen zu unterlassen, aus verfassungsrechtlichen Gründen ist ein Verbot aber nicht möglich. Und er vertraut darauf, dass 99 Prozent der Bevölkerung ohnehin so leben, dass sie keine größere Gruppe in die Wohnung einladen können.
4. Wie hängen die neuen Maßnahmen mit der Ampelregelung zusammen?
Gar nicht, die Beschränkung für private Veranstaltungen gilt überall, auch in den auf Grün geschalteten Regionen mit niedriger Infektionsrate. Aber die Landeshauptleute in den schlechter bewerteten Regionen können ihrerseits weitere Verschärfungen verhängen, so der Regierungschef. Voraussetzung dafür sind freilich neue gesetzliche Instrumente: Die Novelle zum Epidemiegesetz, die das ermöglichen würde, ist noch nicht einmal im Nationalrat beschlossen, der Bundesrat könnte dies mit SPÖ/FPÖ-Mehrheit weiter verzögern.
5. Was bedeutet die Neuregelung für die Gottesdienste?
Gottesdienste sind wie bisher von den allgemein gültigen Veranstaltungsregeln ausgenommen. Allerdings wurden mit den Kirchen Maßnahmen vereinbart, die diese freiwillig umsetzen sollen. Dazu gehören etwa die Maskenpflicht während des öffentlichen Gottesdiensts und das Reduzieren von Gesang. Auch Trauungen und Beerdigungen in Gotteshäusern sollen wie gewohnt stattfinden können – allerdings mit einem Präventionskonzept und zugewiesenen Sitzplätzen. Die Ausnahmen für Kirchen gelten allerdings nicht für kirchliche Veranstaltungen abseits von Gottesdiensten.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.09.2020)