Urteil

Mordversuch: 51-Jährige in Vorarlberg zu zwölf Jahren Haft verurteilt

Die Frau soll versucht haben, ihren Vermieter mittels Medikamentencocktail umzubringen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Eine 51-jährige Frau ist am Donnerstag nach dreitägigem Prozess am Landesgericht Feldkirch wegen Mordversuchs zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden. Sie wurde schuldig gesprochen, im vergangenen September ihren 82-jährigen Vermieter mit einem Medikamentencocktail umzubringen versucht zu haben. Das Votum der Geschworenen fiel einstimmig aus, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Angeklagte bekannte sich während des gesamten Prozesses "nicht schuldig". Sie bestritt - wie es die Anklage schilderte - den Mann mit einem Medikamentencocktail vergiftet zu haben. Die Frau und der pensionierte Landwirt lebten in den vergangenen Jahren auf einem Grundstück im Bregenzerwald, das dem 82-Jährigen gehört und auf dem zwei Häuser stehen. Sie gingen einander im Alltag zur Hand und kamen einander so nahe, dass der Mann die 51-Jährige und ihren erwachsenen Sohn als Erben seines nicht unbeträchtlichen Vermögens einsetzte.

Fotos von Vermieter angefertigt

In seiner mehrstündigen Einvernahme, die am Donnerstag am Gericht eingespielt wurde, deutete der 82-Jährige an, dass er von der 51-Jährigen zu diesem Schritt gedrängt worden sei. "Ich dachte, ich kann das ja jederzeit wieder wegtun, dann ist es automatisch gelöscht", sagte er. Wie der lebensbedrohliche Medikamenten-Mix in seinen Körper gelangt sei, konnte sich der Mann nicht erklären: "Ich weiß nicht, woher der kommt." Er beteuerte, grundsätzlich kein Freund von Tabletten und Arzneimitteln zu sein.

Der 82-Jährige war im vergangenen September ins Krankenhaus Dornbirn eingeliefert worden, nachdem ein Bekannter wegen seines Gesundheitszustands Alarm geschlagen hatte. Dort wurde in seinem Blut eine Überdosis an Beruhigungs- und Schmerzmitteln festgestellt. Sein Bewusstsein war hochgradig eingeschränkt, und er litt unter anderem an einer Lungenentzündung. Der erschütternde Zustand des Mannes war auch anhand von Fotos und Videos dokumentiert, die die Frau und ihr Sohn angefertigt hatten und die ebenfalls vor Gericht gezeigt wurden.

Frau suchte im Netz nach Medikamenten

Die Angeklagte habe das Geld des Pensionisten im Visier gehabt und ihre Erbschaft so schnell wie möglich antreten wollen, sagte Staatsanwältin Sarah Maria Haugeneder, während Verteidiger Manuel Dietrich konterte: "Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie die Medikation den Mann erreicht haben könnte." Dass seine Mandantin die Medikamente verabreicht habe, lasse sich nicht beweisen.

Die Frau hatte im Internet mehrmals nach tödlichen Medikamenten gesucht, die sich nicht nachweisen lassen. Dass sie das tat, begründete sie vor Gericht mit Suizidabsichten. Sie komme mit ihrer Invalidität nicht zurecht, die seit einem schweren Arbeitsunfall im Jahr 2014 besteht. Bei einem Suizid aber würde die Lebensversicherung nicht zahlen. Nicht erklären konnte die Frau allerdings, warum sie sich einerseits das Leben nehmen wollte, andererseits aber schon ihre Koffer gepackt hatte. Sie hatte die Absicht, zu ihrem Lebensgefährten nach Südafrika zu reisen, doch fehlte ihr das Geld dazu.

Einstimmiges Ergebnis der Geschworenen

Gerichtspsychiater Reinhard Haller stellte bei der Frau infolge ihres Unfalls tatsächlich eine "depressive Anpassungsstörung" und ein chronisches Schmerzsyndrom fest. Ebenso sei sie an Beruhigungs- und Schmerzmittel gewöhnt. Haller bejahte auch, dass die 51-Jährige suizidgefährdet sei, das habe aber mit der Zurechnungsfähigkeit im Tatzeitraum - die er als eingeschränkt gegeben sah - nichts zu tun.

Nach dreistündiger Beratung kamen die acht Geschworenen zu einem einstimmigen Ergebnis, sie sahen die Frau als schuldig des Mordversuchs an. So wurde sie vom Gericht zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Im Strafausmaß wirkte sich für die 51-Jährige neben ihrer eingeschränkten Zurechnungsfähigkeit mildernd aus, dass die Tat beim Versuch blieb - der 82-Jährige ist wieder wohlauf. Als erschwerend wurde hingegen angesehen, dass es sich um eine heimtückische Tat gehandelt habe, die aus niederen Beweggründen begangen wurde. Dem Opfer wurden 2000 Euro an Entschädigung zugesprochen.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.