Strom

Neues Ökostrom-Gesetz wird zum juristischen Zankapfel

Lieferanten sollen Strom und Zertifikate aus einer Hand kaufen.
Lieferanten sollen Strom und Zertifikate aus einer Hand kaufen.Clemens Fabry
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Lieferanten sollen Strom und Zertifikate aus einer Hand kaufen. Die Betroffenen wehren sich gegen die „organisierte Diskriminierung“.

Wien. Eben wurde das nagelneue Ökostrom-Gesetz (EAG 2020) noch als Garant für die Energiewende bejubelt. Doch nun bahnt sich juristischer Streit um das geplante Regelwerk an. Dabei geht es nicht um die zehn Milliarden Euro, die Klimaministerin Leonore Gewessler (Grüne) für den Bau von Hunderten neuen Wind- und Solaranlagen von den Stromkunden zu den Ökostromproduzenten umleiten will. Es geht um ein vermeintlich harmloses Detail im 89 Seiten starken Entwurf, das einigen, die am Öko-Boom im Energiesektor mitnaschen wollen, das Geschäft gehörig vermiesen könnte.

Denn viele Österreicher geben gern etwas mehr für „Grünstrom aus der Heimat“ aus. Das Angebot ist groß. Über hundert Lieferanten haben entsprechende Produkte im Programm. Schon bisher mussten sie für jede verkaufte Kilowattstunde ein entsprechendes Zertifikat vorlegen, um zu beweisen, dass es sich tatsächlich um saubere Energie handelt. Das reicht in Zukunft nicht mehr. Ein Passus im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz sieht vor, dass die Händler künftig auch angeben müssen, ob sie Strom und Herkunftsnachweise aus einer Hand gekauft haben. Bisher konnten Unternehmen nämlich Strom jeglicher Herkunft mit dem Kauf günstiger Wasserkraft-Zertifikate aus Norwegen zu Ökostrom machen.

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