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Schengen

Recht auf grenzenfreies Reisen in Gefahr

Im Zuge der Coronapandemie ist ein unübersichtlicher Flickenteppich an Reisebeschränkungen entstanden.
Im Zuge der Coronapandemie ist ein unübersichtlicher Flickenteppich an Reisebeschränkungen entstanden.REUTERS
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Der Rechtsrahmen des Abkommens wird seit Jahren ausgereizt. Im Zuge der Coronapandemie ist ein unübersichtlicher Flickenteppich an Reisebeschränkungen entstanden.

Wien. „Wenn man so will, kann man den Gesundheitszustand von Schengen als kleinen Husten beschreiben“, witzelte ein Sprecher der EU-Kommission im Juli angesichts der Reisebeschränkungen während der Coronapandemie. Im Lichte dessen, was vor nunmehr 35 Jahren in der namengebenden luxemburgischen Winzergemeinde unterzeichnet wurde, muss man dem Abkommen allerdings eher eine tödliche Krankheit attestieren. Denn in der Rechtsvorschrift heißt es wörtlich: „Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden.“ Das Ziel der fünf unterzeichnenden Staaten der ersten Stunde (Belgien, Frankreich, Deutschland, Luxemburg und die Niederlande) – grenzfreies Reisen innerhalb des Schengenraums und wirtschaftliche Vorteile ungeahnter Größenordnung – wurde in den vergangenen Jahren mehrmals auf eine harte Probe gestellt.

Just zum 30. Geburtstag des Vertragswerks, im Jahr 2015, erlebte das Schengen-Abkommen seinen ersten großen Härtetest. Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise begannen mehrere Mitgliedstaaten nach und nach mit der Wiedereinführung von Grenzkontrollen. Den Anfang machte Deutschland am 14. September, zwei Tage später folgte Österreich mit Kontrollen zu Ungarn und Slowenien. Auch Frankreich, Schweden, Dänemark und Norwegen ließen die Grenzbalken wieder hochfahren. Die Begründung: Der gemeinsame Schutz der EU-Außengrenze – eine wesentliche Voraussetzung für den grenzfreien Schengenraum – sei nicht länger gewährleistet.

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