Der Rechtsrahmen des Abkommens wird seit Jahren ausgereizt. Im Zuge der Coronapandemie ist ein unübersichtlicher Flickenteppich an Reisebeschränkungen entstanden.
Wien. „Wenn man so will, kann man den Gesundheitszustand von Schengen als kleinen Husten beschreiben“, witzelte ein Sprecher der EU-Kommission im Juli angesichts der Reisebeschränkungen während der Coronapandemie. Im Lichte dessen, was vor nunmehr 35 Jahren in der namengebenden luxemburgischen Winzergemeinde unterzeichnet wurde, muss man dem Abkommen allerdings eher eine tödliche Krankheit attestieren. Denn in der Rechtsvorschrift heißt es wörtlich: „Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden.“ Das Ziel der fünf unterzeichnenden Staaten der ersten Stunde (Belgien, Frankreich, Deutschland, Luxemburg und die Niederlande) – grenzfreies Reisen innerhalb des Schengenraums und wirtschaftliche Vorteile ungeahnter Größenordnung – wurde in den vergangenen Jahren mehrmals auf eine harte Probe gestellt.