Die typischen Bilder von Aktenbergen in Richterzimmern und Gerichtssälen sollen bald der Vergangenheit angehören. Das Justizressort setzt auf den elektronischen Akt. Das Coronavirus sorgt dabei für Rückenwind.
Wien. Home-Office und Justiz – wie passt das zusammen? Antwort 1: Ganz gut, da Richter im mehrfachen Wortsinn unabhängig sind, also auch ihre (Arbeits-)Zeit frei einteilen können. Antwort 2: Eher schlecht, da es mühsam ist, Aktenstapel nach Hause zu transportieren, dort auszubreiten und dann wieder zurückzukarren. Letzteres soll bald passé sein. Statt Papierberge anzuhäufen, steigen immer mehr Richter auf elektronische Aktenführung um. Die Coronakrise wirkt dabei als Antrieb.
Vorweg: Der ehrgeizige Zeitplan des Justizressorts ließ sich nicht verwirklichen. Vorgesehen war, dass der österreichische Gerichtsbetrieb mit seinen jährlich fast drei Millionen Geschäftsfällen noch heuer ins digitale Zeitalter geführt wird. Das geht sich nicht aus. Apropos Geschäftsfälle: Am meisten Arbeit machen die Exekutionssachen. Hier sind die Bezirksgerichte gefordert. Die medial präsenten Strafsachen machen nur einen kleinen, einstelligen Prozentsatz der justiziellen Tätigkeit aus. Zurück zum elektronischen Akt: Was ist damit gemeint? Nun, vom Anlegen eines Gerichtsakts bis zur Verhandlung und von dort durch die Instanz(en) fällt permanent Material an. Eingaben, Protokolle, Aktenvermerke, Gutachten, Beschlüsse, Beilagen usw.