VfGH zwischen Kopftuch und Masken

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VerfassungsgerichtshofDie Presse / Clemens Fabry
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500 Fälle warten ab Montag auf die Höchstrichter.

Wien. Das eine darf man mancherorts nicht tragen, das andere wollen einige nicht tragen: Und so muss der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in seiner am Montag startenden Oktober-Session über ein breites Themenspektrum, das von Kopftuch bis Masken geht, beraten.

Mehrere Fälle zum Thema Covid-19 wurden ja bereits entschieden. Anhängig ist aber etwa noch ein Antrag von Discobetreibern und Wirten gegen die im Frühjahr verhängten Betretungsverbote. Ein Mann wehrt sich dagegen, im März 2020 zum außerordentlichen Zivildienst verpflichtet worden zu sein. Aber auch Beschwerden gegen die Maskenpflicht, unter anderem in Schulen, sind anhängig.

Fortgesetzt werden die Beratungen zum Verhüllungsverbot in Volksschulen. Durch das daraus resultierende Kopftuchverbot sehen sich die Eltern von zwei Kindern in ihren religiösen Rechten verletzt. Der Antrag wurde auch im Namen der Kinder selbst eingebracht.

Wird Sterbehilfe erlaubt?

Mit Spannung erwartet wird die Entscheidung zur aktiven Sterbehilfe. Vier Personen, darunter zwei Schwerkranke und ein Arzt, wollen das Verbot kippen.

Insgesamt warten 500 Fälle auf die Richter, die Session dauert bis zum 10. Oktober. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.09.2020)

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