Korrupt? Prinzessin Victoria vor Anklage

Korrupt Prinzessin Anklage
Korrupt Prinzessin Anklage(c) EPA (CARSTEN REHDER)
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Die gesponserten Flitterwochen von Kronprinzessin Victoria lösen heftige Debatten aus. Ein zu üppiges Hochzeitsgeschenk? „Das kann man als Bestechung bezeichnen“, meint der Jurist und Korruptionsexperte Thorsten Cars.

Als Schwedens Kronprinzessin Victoria und ihr Angetrauter Daniel sich in ihrer Hochzeitsnacht aus dem Stockholmer Schloss stahlen, während die Fete noch in vollem Gang war, wartete ein Privatjet vom Typ Dassault Falcon 7X auf die Frischvermählten. Nach einem Flug um den halben Erdball stand die Luxusjacht „Erika XII“ bereit, um sie zu ihrem Flitterwochenparadies in Tahiti zu bringen. Eigentümer von Flugzeug und Schiff war ein guter Freund der Familie: der Milliardär Bertil Hult, der sein Vermögen mit dem Sprachschulkonzern EF machte. Hult besitzt auch die Traumvilla im US-Skiresort Beaver Creek, in der das royale Paar den Honeymoon abschloss.

Jetzt fragen die Schweden: Was sprang dabei für Hult heraus? „Geld ist ihm egal, für ihn ist das ein riesiger Prestigegewinn“, erwidert der PR-Experte Paul Ronge. Merkwürdig nennt es Peter Wolodarski, Chefkommentator in Schwedens führender Zeitung „Dagens Nyheter“, dass Schwedens Thronfolgerin einen schwedischen Milliardär für Transport und Quartier aufkommen lässt.
Hult könne ein Interesse an Gegenleistungen zugunsten seines Konzerns haben; alle, die im Wirtschaftsleben stehen, wissen ja, dass königlicher Glanz geschäftsfördernd ist. Victoria und der 68-jährige Hult sind einander nicht nur freundschaftlich verbunden; er ist großzügiger Spender für den Hilfsfonds der Prinzessin, sie verschafft durch ihre Teilnahme an der Verleihung dem von Hult gestifteten „Bertil-Preis“ höchste Aufmerksamkeit.

Und jetzt die gesponserte Hochzeitsreise: auf 45.000 Kronen pro Flugstunde schätzen Experten die Transportkosten, auf eine Million die Wochenmiete der Jacht, und wer eine Villa wie jene Hults privat buchen wollte, müsste auch tief in die Taschen greifen. Gesamtkosten: mindestens zwei Millionen Kronen (210.000 Euro). Ein zu üppiges Hochzeitsgeschenk? „Das kann man als Bestechung bezeichnen“, meint der Jurist und Korruptionsexperte Thorsten Cars. Dem Ankläger Gunnar Stetler liegen drei Anzeigen von Privatpersonen vor, die meinen, dass für die Kronprinzessin die gleichen Regeln gelten müssten wie für öffentlich Angestellte, bei denen die Warnlampen schon zu blinken beginnen, wenn sie ein paar Flaschen Wein und eine Bonbonniere annehmen.

Teils verblüfft, teils neidisch blickt man aus Dänemark auf die strengen Sitten im Nachbarland. Als der dänische Kronprinz Frederik mit Gattin Mary vor sechs Jahren flitterte, sorgten ebenfalls gute Geschäftspartner und Jagdfreunde dafür, dass die königliche Familie die Safari nach Kenia nicht aus der eigenen Millionen-Apanage bezahlen musste.

Doch niemand hob eine Augenbraue. „In Schweden nennt man das Korruption, Frede“, hält das Boulevardblatt „Ekstra Bladet“ dem Thronfolger entgegen und rechnet vor, wie dieser und die Seinen sich auch sonst mit Autos, Booten, Pelzen, Designerkleidung und Luxusreisen „schmieren“ lassen. Die Spender werden dafür mit hohen Orden behängt. „Privatsache“, heißt es am Hof. Während Politiker und Parteien offenlegen müssen, wenn sie mehr als umgerechnet 2700 Euro annehmen, gibt es keine Auskunft, wenn es um die Königlichen geht.

„Privatsache“ ist auch in Schweden das Argument gegen die Korruptionsvorwürfe. „Das war eine reine Privatreise und das Geschenk eines alten Freundes der Familie“, sagt Hofsprecherin Ulrika Näsholm. Claes Sandgren, Chef des Anti-Korruptions-Instituts, ist sich da nicht so sicher. „Man muss den freundschaftlichen Aspekt vom geschäftlichen trennen und untersuchen, ob es eine Absicht der Einflussnahme gab.“  Wohl habe die Kronprinzessin keine reelle Macht, sie könne dem spendablen Geber aber eine Menge Goodwill verschaffen. Korruptionsankläger Stetler will in der kommenden Woche entscheiden, ob er eine Voruntersuchung einleitet. Der Status der Kronprinzessin sei kein Hindernis für eine Anklage, meint der Grundrechtsexperte Joakim Negrelius: Die Immunität gilt nur für den Monarchen, nicht für die übrige Königsfamilie.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.08.2010)

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