Grillparty

Mutprobe über Feuer keine Gefahr des täglichen Lebens

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Symbolbild.(c) imago stock&people
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Haushaltsversicherung zahlt nicht für Verletzung durch brennendes Benzin.

Wien. Es war eine ausgelassene Grillparty mit viel Alkohol, bei der wohl auch die Vernunft ausgelassen hat: Man verfiel auf die Idee, das Grillen auch am eigenen Körper zu versuchen, und zwar an dessen rückwärtiger Seite. Dabei verletzte sich einer der Gäste schwer, woraufhin ein anderer versuchte, seine Haushaltsversicherung für den von ihm angerichteten Schaden in Anspruch zu nehmen. Der Oberste Gerichtshof hatte nun zu prüfen, ob die Versicherung zahlen muss.

Gefährlicher Brandbeschleuniger

Der betrunkene Versicherte – er stand drei Wochen vor seinem 18. Geburtstag – wollte mit seinen ebenfalls alkoholisierten Freunden eine Mutprobe veranstalten: Man sollte sich mit nacktem Hinterteil über offenes Feuer hocken, um die Behaarung zu versengen. Der junge Mann goss für den ersten Probanden Benzin auf den nur noch leicht brennenden Rasen, und die angestrebte Wirkung als Brandbeschleuniger blieb nicht aus: Die Flammen loderten in die Höhe, der Partygast erlitt schwere Verbrennungen.

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