Gastbeitrag

Staatsorganisation: Mehr Verfassungswissen gefragt

Ein Rechtspanorama an der WU über die Folgen des Dieselskandals, zu einer Zeit, als solche Veranstaltungen noch problemlos möglich waren.
Ein Rechtspanorama an der WU über die Folgen des Dieselskandals, zu einer Zeit, als solche Veranstaltungen noch problemlos möglich waren. (c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Warum eine immer wieder aktualisierte Verständigung auf gemeinsame Grundlagen wie Demokratie, Rechtsstaat, Freiheit und Gleichheit wichtig ist.

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Wien. Die Verfassung und das Verfassungsrecht umgeben uns in unserem Alltag, manchmal bewusst, manchmal unbewusst. Die Verfassung enthält die grundlegenden Bestimmungen über die Organisation und die Ausübung der staatlichen Gewalt, das heißt, sie regelt grundlegend den Aufbau, die Einsetzung und das Handeln der Staatsorgane. Auf diese Weise bestimmt die Verfassung die Spielregeln des politischen Prozesses. Gleichzeitig verteilt sie die Ausübung der Staatsgewalt auf verschiedene Organe.

Ausgehend von Artikel 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes („Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“) und konkretisiert durch weitere Bestimmungen dient die Verfassung der demokratischen Legitimation der Staatsgewalt. In einem demokratischen Rechtsstaat gewährleistet die Verfassung Grund- und Menschenrechte für diejenigen, die in einem Staat leben. Damit ist der Einzelne nicht Objekt staatlichen Handelns, sondern mit eigenen Rechten gegenüber dem Staat ausgestattetes Subjekt, das seinen durch die Grundrechte geschützten Freiheitsraum gegenüber dem Staat durchsetzen kann.

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