Das Sühnebedürfnis ist trotz aller Bemühungen der modernen Strafrechtsdogmatik nicht ganz verschwunden. Doch am wichtigsten ist, dass man Verstöße konsequent ahndet.
Wien. Juristische Normen und Themen gelten als trocken und kompliziert. Das Rechtspanorama präsentiert diese Inhalte auf höchstem Niveau leicht verständlich und vermittelt die Brisanz der Fragen ohne Populismus. Besonders wertvoll ist auch die Diskussionsreihe „Rechtspanorama am Juridicum“. Dabei reicht das Spektrum im Strafrecht von Dauerbrennern (z. B. „Wie viel Laienbeteiligung verträgt die Justiz?“) über Themen, die durch konkret geplante Gesetze motiviert sind („StGB 2015: Wie sieht ein zeitgemäßes Strafrecht aus?“), bis zu Fragen, die die Grundsätze menschlichen Zusammenlebens in einem demokratischen Rechtsstaat betreffen („Mehr Sicherheit durch mehr Überwachung?“).
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Damit ist diese Diskussionsreihe auch eine wichtige Kommunikationsplattform für juristisch Interessierte, Studierende der Rechtswissenschaften und Persönlichkeiten aus den verschiedensten juristischen Berufen. Zu 30 Jahren überaus erfolgreichen Wirkens gratuliere ich der Redaktion des Rechtspanoramas herzlich, möge sie auch weiterhin so qualitätsvoll und ausgewogen berichten und kritischen Diskurs ermöglichen.