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Österreich stellt neuen Antrag für Fixkostenzuschuss, EU erweitert Beihilferahmen

Archivbild von Finanzminister Blümel. Er erhofft mehr "Flexibilität" der EU-Kommission.
Archivbild von Finanzminister Blümel. Er erhofft mehr "Flexibilität" der EU-Kommission.APA/ROLAND SCHLAGER
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Finanzminister Blümel hat zudem - nach langem Hin und Her - den Fixkostenzuschuss II doch als Wirtschaftsbeihilfe in Brüssel vorgelegt.

Die EU-Kommission hat grünes Licht für weitere vier Milliarden Euro an Wirtschaftskrisenhilfen für österreichische Unternehmen gegeben. Mit dem Geld darf Österreich Zuschüsse leisten oder Garantien übernehmen - bis zu 800.000 Euro pro Unternehmen. Das österreichische Finanzministerium hat zudem einen neuen Antrag auf Verlängerung des Fixkostenzuschusses eingereicht.

Künftig können unter bestimmten Umständen auch Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern profitieren, die am 31. Dezember 2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren. Die Hilfe werde auf Basis der "Wirtschaftskrisenklausel" (Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV) in Kombination mit dem befristeten EU-Beihilfererahmen notifiziert, teilte die Kommission mit. Die Frage der Verlängerung des Fixkostenzuschusses ist davon unberührt, hieß es am Montagnachmittag im Finanzministerium.

Streit um korrektes Vorgehen

Die EU-Kommission hatte die schon im April genehmigte Liquiditätsregelung angepasst, die diverse Förderungen und Kreditgarantien bis zu 100 Prozent umfasst. Maximale Höhe der Beihilfe sind 800.000 Euro je Unternehmen. Der Gesamtrahmen der Maßnahme sei von 15 auf 19 Milliarden Euro ausgeweitet worden, heißt es in einer Mitteilung der EU-Kommission vom Montag.

Das österreichische Finanzministerium betont, dass diese Anpassung nicht die von Österreich geforderte und von der EU-Kommission bisher abgelehnte Verlängerung des Fixkostenzuschusses bedeute. Darüber werde mit der EU-Kommission noch verhandelt, nachdem Österreich seinen Antrag neuerlich - diesmal unter Berücksichtigung der von der EU gewünschten Kategorisierung als Wirtschaftsbeihilfe - gestellt hat.

Die Europäische Kommission habe seit Ausbruch der Krise neun nationale österreichische Beihilfemaßnahmen genehmigt, so die EU-Kommission. Zuletzt hatte es zwischen der EU-Kommission und Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) einen Streit um die zweite Phase des Fixkostenzuschusses gegeben. Für die erste Phase waren acht Milliarden Euro reserviert gewesen, zusammen mit der zweiten Phase sollte der Gesamtrahmen auf zwölf Milliarden Euro steigen.

Die erste Phase des Fixkostenzuschusses beruht auf der "Katastrophenklausel" (Artikel 107 Absatz 2 Buchstabe b AEUV). Blümel wollte auch für die zweite Phase den Katastrophen-Artikel - was die EU-Kommission ablehnte. Sie verwies dabei darauf, dass die Hilfen gestattet werden würden, so Österreich einen korrekten Antrag stelle; Blümel legte sich öffentlich quer. Auch am Montag forderte der ÖVP-Spitzenpolitiker, der aktuell in Wien wahlkämpft, von der EU-Kommission Flexibilität in der Frage. Vergangene Woche noch hatte Blümel sich geweigert, den Fixkostenzuschuss II als Wirtschaftsbeihilfe einzureichen. Der Fixkostenzuschuss II ist laut Konzeption der Regierung mit fünf Millionen Euro pro Unternehmen gedeckelt, beim Fixkostenzuschuss I waren bis zu 90 Millionen Euro möglich.

(APA)

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