Die Opposition schäumt, doch der Plan der Koalition ist laut Jus-Professor Stöger durch die bisherige Rechtsprechung gedeckt.
„Das ist ein Anschlag auf die Demokratie!“, twitterte Neos-Vizeklubchef Nikolaus Scherak am Montag. Der Stein des Anstosses: In das neue Covid-19-Maßnahmengesetz will die Koalition laut einem am Montag bekannt gewordenen Abänderungsantrag nun einen neuen Passus einbauen. Und dieser soll Gesundheitsminister Rudolf Anschober dazu ermächtigen, die Geltungsdauer des Gesetzes eigenmächtig per Verordnung zu verlängern. Und zwar vom sonstigen Außerkrafttreten Mitte 2021 bis hin zum Ende dieses Jahres, sofern dies wegen der Pandemie nötig ist. Doch in aller Regel ist es Aufgabe des Parlaments, darüber zu befinden, wie lange ein Gesetz gilt. Darf Anschober also hier statt des Hohen Hauses entscheiden?
Was öfters vorkommt, ist der Fall, dass ein Minister ermächtigt wird, ein Gesetz per Verordnung in Kraft zu setzen, sobald es nötig ist. Rund um den Brexit, bei dem ja lange nicht klar war, wann er kommt, wurde diese Variante etwa erwählt.
Wenn es „unbedingt erforderlich ist"
Hier geht es aber um einen etwas anderen Fall. Nämlich darum, dass ein Minister selbst entscheidet, dass ein Gesetz länger in Kraft bleiben soll. „Aber bei ausreichender gesetzlicher Determinierung, und die würde ich dieser Bestimmung sehr wohl entnehmen, sehe ich darin kein Problem, sagt Jus-Professor Karl Stöger von der Universität Graz. Gemeint sind damit die im Koalitionsplan vorgesehenen Regeln: Anschober darf das Gesetz nur bis maximal Ende 2021 verlängern. Und selbst dies nur, wenn dies „aufgrund der epidemiologischen Situation unbedingt erforderlich ist“, wie es die geplante Novelle beschreibt.