Steiermark-Wahlen

Wahlwiederholung in fünf steirischen Gemeinden

Grund für die Neuwahlen sind mitunter falsch gefaltete Stimmzettel und rechtswidrig ausgestellte Wahlkarten. Der erneute Urnengang wird voraussichtlich noch im Herbst stattfinden.

Die Wahlkommission in der Steiermark hat am Montag die zehn Anfechtungen bei den Gemeinderatswahlen vom 28. Juni besprochen und entschieden: In den Gemeinden Ilz, Leibnitz, Mortantsch, St. Andrä-Höch und Wildon muss die Wahl wiederholt werden. Die Landesregierung wird einen einheitlichen Wahltermin festlegen, der wohl noch im Herbst sein wird.

In Ilz wurden Wahlkarten rechtswidrig ausgestellt. Für diese ausgegebenen Wahlkarten lagen entweder keine Anträge vor oder sie wurden durch Dritte beantragt. Bei einem Großteil sollen keine Begründungen für den Antrag erfasst worden sein, was allerdings gesetzlich vorgeschrieben ist.

In der Stadtgemeinde Leibnitz konnte nicht geklärt werden, wo eine Differenz von zehn Stimmen herrührt. Daher wird das auf rechtswidrige Vorgänge zurückgeführt. Da die zehn Stimmen das Wahlergebnis und die Mandatsverteilung theoretisch beeinflussen können, muss die Wahl - ebenso wie in Ilz - wiederholt werden.

In Mortantsch und in Wildon waren falsch gefaltete Stimmzettel mitverantwortlich dafür, dass dort die Wahl wiederholt werden muss. Die A4-großen Stimmzettel wurden nämlich nicht mit der bedruckten Seite nach innen sondern nach außen gefaltet den Wählern übergeben. Dadurch ergab sich eine Benachteiligung für jene Listen, die quasi auf der Rückseite des gefalteten Stimmzettels zu sehen waren.

In Wildon kam hinzu, dass gültige Stimmzettel als ungültig gewertet wurden, weil beispielsweise bis auf eine Partei alle anderen durchgestrichen waren. Der Wählerwille war aber klar erkennbar und die Stimmzettel daher als gültig zu werten.

In St. Andrä-Höch muss die Wahl wiederholt werden, weil der Bürgermeister offenbar Wahlkarten unaufgefordert - ohne persönlichen Antrag der Wahlberechtigten - ausgestellt hat. Zudem soll er in mehreren Fällen Wahlkarten auch gleich nach der "Zustellung" wieder ausgefüllt mitgenommen haben.

In Mürzzuschlag erhält die SPÖ nach der Korrektur der falschen Sprengelergebnisse nun die „Absolute". Die Wahl muss hier nicht neu ausgetragen werden. Das Ergebnis muss lediglich widerrufen und neu verlautbart werden.

Neuer Termin ausständig

Die Landesregierung wird voraussichtlich am Donnerstag bei ihrer nächsten Sitzung einen Termin für die Wahlwiederholungen festlegen. Dann wird der Urnengang praktisch ab dem Stimmzetteldruck wiederholt. Die Wahlvorschläge bleiben gleich und auch ein vorgezogener Wahltag wird in allen fünf Gemeinden stattfinden.

Die Anfechtungen in den vier anderen Gemeinden - Kirchbach-Zerlach, Breitenau am Hochlantsch, St. Peter am Ottersbach und Frohnleiten - wurden zurückgewiesen. Dort ist das Wahlergebnis somit rechtskräftig geworden. Allerdings besteht in allen zehn Fällen für die wahlwerbenden Parteien noch die Möglichkeit eines außerordentlichen Rechtsmittels.

(APA)

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