Strache (l.) und Gudenus waren bereits im Ibiza-U-Ausschuss geladen.
Analyse

Ibiza: Heiße Luft und versandete Ermittlungen

Der Akt zu Spenden über parteinahe Vereine wird nun geschlossen. Auch der Casinos-Akt gibt strafrechtlich bisher wenig her. Die Ermittlungen zur Spesenaffäre sind momentan Straches größtes Problem.

Die Szenen waren skandalös, das Material explosiv. Die Veröffentlichung dessen, was FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache 2017 auf Ibiza sagte, sprengte die türkis-blaue Regierung im Sommer 2019. Die strafrechtlichen Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft sind nach 15 Monaten Ermittlungen aber mau. Der Akt zu Spenden, die über Vereine an Parteien geflossen sein sollen, wird von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geschlossen.

Begründet wird die Einstellung das gegenüber der „Presse“ so: „Nach den Ergebnissen der Ermittlungen war nicht nachweisbar, dass die im Video genannten Unternehmen Zahlungen an die bekannt gewordenen Vereine geleistet haben. Deshalb wurde das Verfahren wegen des Verdachts der Untreue eingestellt.“

Warum Untreue?

Die Konstruktion des Anfangsverdachts war von Beginn ums Eck gedacht. Es ging nämlich nie um Zahlungsflüsse von den Vereinen an Parteien – oder ob für etwas finanziert wurde. Das wäre nämlich nicht strafbar gewesen. Vielmehr standen die Spender unter Verdacht, Gelder ihrer Firmen durch hohe Zahlungen an die Vereine veruntreut zu haben. Ex-FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache, sein damaliger Klubobmann Johann Gudenus sowie der Ex-Nationalratsabgeordnete Markus Tschank wurden verdächtigt, durch Spendenkeilerei zu eben dieser Untreue angestiftet zu haben. Dass die Ermittlungen eingestellt wurden, freut sie. Strache erklärt in einer Aussendung am Dienstag, die Einstellung sei erfolgt „wie ich dies auch stets prognostiziert habe“.

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