Verkehr

Taxifahrer müssen künftig Kriminalprävention und Deutsch lernen

Das Taxigewerbe wird reformiert.
Das Taxigewerbe wird reformiert.(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
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Das Taxigewerbe in Österreich wird reformiert. Die Anforderung für eine Lenkerberechtigung werden höher. Und der Schein muss alle fünf Jahre erneuert werden.

Ab Anfang 2021 werden Taxi- und Mietwagengewerbe
zusammengelegt. Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) hat nun
die Bedingungen für den Erwerb einer Lenkerberechtigung festgelegt.
Zunächst braucht es eine Ausbildung. Der Taxischein muss dann alle
fünf Jahre erneuert werden. Für Taxler gilt eine Alkoholgrenze von
0,1 Promille. Vertrauenswürdigkeit und Deutschkenntnisse sind
künftig zentrale Anforderungen für Lenker im
"Personenbeförderungsgewerbe mit PKW".

Die nun per Verordnung eingeführten Maßnahmen seien die erste
Modernisierung der Lenkerausbildung seit 15 Jahren, so Gewessler.
Ziel sei ein hohes Sicherheitsniveau, das durch eine verpflichtende
Ausbildung für alle Lenkerinnen und Lenker und die Prüfung der
Vertrauenswürdigkeit bei der Verlängerung des Ausweises gesichert
werden soll. Dabei wird im Wesentlichen die Einhaltung der
Verkehrsregeln und Sicherheitsbestimmungen bewertet.

Die Ausbildung soll 15 bis 25 Stunden dauern und auch Schulungen
in Kriminalprävention und kundenorientiertem Verhalten umfassen. Die
Deutschkenntnisse können entweder von der Prüfungskommission als
ausreichend eingestuft oder mit einem Zertifikat über mündliche
Kenntnisse auf Sprachniveau A2 nachgewiesen werden.

Übergangsregelungen

Für derzeit aktive Lenker gibt es Übergangsregeln. Taxler die
schon einen unbefristeten Schein haben, müssen erst in fünf Jahren
zur Verlängerung. Bisherige Mietwagenfahrer müssen keine Ausbildung
nachweisen, sondern lediglich die Prüfung absolvieren.

Die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagengewerbe ist nun für den
1. Jänner 2021 vorgesehen. Ursprünglich hätte die Maßnahme im
September 2020 in Kraft treten sollen, der Termin wurde aber
coronabedingt verschoben. In manchen Ländern müssen sich die Kunden
umgewöhnen, denn der neue Scheckkartenausweis mit Hologramm darf
nicht an der Windschutzscheibe angebracht werden, wie es derzeit in
manchen Landesbetriebsordnungen vorgesehen ist. Denn er würde durch
die Sonneneinstrahlung unbrauchbar werden.

(Apa/red.)

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