Heute verhandelt der VfGH über das Verbot der Sterbehilfe. Alois Schöpf findet: Verhinderbares Leid nicht zu verhindern ist moralisch verwerflich.
Die Mühlen des Gesetzes mahlen langsam. Dafür ist die Argumentation Oberster Gerichte meist konsistent. Dies führte im Februar dieses Jahres zu einem 120-seitigen Urteil des Deutschen Bundesverfassungsgerichts, in dem das Verbot professioneller Sterbehilfe aufgehoben und das Menschenrecht festgeschrieben wird, Art und Zeitpunkt des eigenen Todes selbst zu bestimmen. Diesem Spruch der deutschen Richterschaft liegt zweifelsfrei auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 20. Jänner 2011, „Haas gegen die Schweiz“, zugrunde, in dem ebenfalls festgehalten wird, dass es das unveräußerliche Recht eines Individuums ist, Art und Zeitpunkt des Lebensendes selbst zu bestimmen.
Nun liegt es dieser Tage an den Richterinnen und Richtern des österreichischen Verfassungsgerichtshofs (VfGH), darüber zu bestimmen, ob auch in unserem durch die schönen Klänge und Riten der Gegenreformation ethisch geschädigten Land endlich der Geist der Autonomie und Liberalität einziehen kann.