Analyse

EU-Migrationspolitik: "Das System funktioniert nicht"

Migranten Anfang September auf dem Rettungsschiff "Sea Watch 4"vor der Küste Siziliens.
Migranten Anfang September auf dem Rettungsschiff "Sea Watch 4"vor der Küste Siziliens. APA/AFP/THOMAS LOHNES
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Die Europäische Kommission verabschiedet sich von der Idee, man könnte Flüchtlinge per Quote verteilen.

Asylwerber aufnehmen – oder beim Abschieben von irregulären Migranten helfen: diese beiden Formen soll jene europäische Solidarität künftig annehmen, die nach Ansicht der Europäischen Kommission der Schüssel zur Lösung der Asyl- und Migrationsmisere ist. „Das alte System funktioniert nicht mehr“, sagte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Mittwoch, ehe ihre zuständigen Kommissare, Margaritis Schinas und Ylva Johannson, den Vorschlag für einen „Neuen Pakt über Migration und Asyl“ vorstellten.

Dessen Essenz ist die Einsicht, dass das System verpflichtender Quoten für die Umverteilung von Asylwerbern innerhalb der Mitgliedstaaten gescheitert ist – ein System, das mehrere der nun an diesem Reformvorschlag beteiligten EU-Funktionäre noch vor fünf Jahren als einzig gebotene Reaktion Europas auf die Flüchtlingskrise verteidigten. Der Grieche Schinas beispielsweise wurde damals als Chefpressesprecher von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker nicht müde, das Quotensystem zu loben. Am Mittwoch hingegen nannte er das chaotische Lager Moria „das Symbol eines Systems, das kein System ist“.

Was sind die Schlüsselaspekte dieses Vorschlags – und was die Schwächen?

1. Fünf Tage, um Identität, Gesundheit, Sicherheitsrisiko und Chancen eines Asylwerbers festzustellen.

Je schneller klar ist, woher ein Asylwerber kommt und ob er realistische Chancen auf Schutz in der EU hat, umso besser ist das für alle Beteiligten. Darum schlägt die Kommission im Rahmen einer neuen Verordnung einen Mechanismus zur raschen Überprüfung direkt an der EU-Außengrenze vor. Identität, Gesundheitszustand und eventuelle Sicherheitsrisiken des Bewerbers sollen binnen fünf Tagen geklärt sein, in Ausnahmefällen binnen zehn Tagen. Danach wird entschieden: ordentliches Asylverfahren, oder Abschiebeverfahren.

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