Personalabbau

Rechtliche Fallstricke beim AMS-Frühwarnsystem

(c) MGO (Marin Goleminov)
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Wenn Firmen jetzt krisenbedingt Sparpläne wälzen, können sie leicht mit der Anzeigepflicht beim AMS in Konflikt geraten. Die Regelungen sind teils unklar – eine versäumte Meldung kann Unternehmen jedoch teuer kommen.

Wien. Auch wenn die Kurzarbeit bislang das Ärgste verhindert hat – die Aussichten für den Arbeitsmarkt sind düster. Erst am Mittwoch haben die Casinos Austria vorsorglich 600 Mitarbeiter beim AMS zur Kündigung angemeldet (siehe Seite 17) – und das ist kein Einzelfall. „Kaum eine Woche vergeht, ohne dass ein Unternehmen einen umfangreichen Personalabbau ankündigt“, sagt Andreas Tinhofer, Rechtsanwalt bei Zeiler Floyd Zadkovich, zur „Presse“.

Das bringt auch eine Reihe komplexer Rechtsfragen aufs Tapet. Denn so sinnvoll und wichtig das „Frühwarnsystem“ nach dem Arbeitsmarktförderungesetz (AMFG) ist – es gibt dabei einige rechtliche Unklarheiten. Dadurch könne die Anzeigepflicht eines beabsichtigten Jobabbaus beim AMS zu einem „juristischen Minenfeld“ für Arbeitgeber werden, sagt Tinhofer.

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