Darf eine Konzernfirma einer anderen finanziell aushelfen?

Ein Fall aus der Baubranche führte zu einer brisnten OGH-Entscheidung (Symbolbild).
Ein Fall aus der Baubranche führte zu einer brisnten OGH-Entscheidung (Symbolbild).(c) imago images/Arnulf Hettrich (Arnulf Hettrich via www.imago-images.de)
  • Drucken

Höchstgericht. Der Chef eines Familienkonzerns zahlte Schulden einer seiner Firmen mit dem Geld einer anderen. Laut OGH keine gute Idee.

Wien. Viele Unternehmer haben ihre geschäftlichen Aktivitäten nicht in einer einzigen Firma gebündelt, sondern verteilen sie auf mehrere verschachtelte Gesellschaften. Kommt eines dieser Unternehmen in finanzielle Bedrängnis, finden sie oft nichts dabei, Geld innerhalb des Konzerns zu verschieben. Eine der Firmen zahlt dann die Rechnungen der anderen. Warum auch nicht, wenn es nur einen einzigen wirtschaftlich Berechtigten gibt, dem alles allein gehört?

Das kann jedoch fatale Folgen haben – vor allem, wenn sich die Eigentumsverhältnisse später ändern. Das zeigt ein Fall, den der Oberste Gerichtshof (OGH) kürzlich entschieden hat (6 Ob 21/20m). Es ging um einen Familienkonzern in der Baubranche. Eine der Konzerngesellschaften, nennen wir sie X GmbH, schuldete im Jahr 2008 einer Bank aus einem Garantiefall heraus rund 125.000 Euro. Ihr damaliger Alleingesellschafter und Geschäftsführer haftete dafür auch persönlich als Bürge und Zahler.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.