„Ich habe große Hoffnung, dass der VfGH hier einen großen Schritt in Richtung Selbstbestimmung machen wird“, schreibt Leser Oskar Dohrau.
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Zum Text: "Sterben darf kein Geschäftsmodell sein", "Déjà-vu" von Hans Winkler
Vollkommen richtig, da kann man man nur zustimmen. Daraus lässt sich ableiten, wie Sterbehilfe zu erfolgen hat und dass es klare Regeln dazu braucht. Aber nicht, dass Sterbehilfe verboten bleiben muss. Eine wichtige Unterscheidung ist Fremd- und Selbstschutz. Natürlich ist Leben vor Dritten zu beschützen, auch natürlich für jene, die sich nicht selbst schützen können, wie Kinder. Aber muss man selbstbestimmte, geistig gesunde Menschen vor ihren eigenen Entscheidungen beschützen? Wer sind wir, dass wir es besser wissen als der, der sein Leben leben muss? Das erscheint mir sehr anmaßend und überheblich.
Ganz abstrus wird es, wenn die Kirche argumentativ in die Diskussion einbezogen wird. Die kann und muss aufgrund ihres Glaubenskonstrukts dagegen sein. Was ist das für ein sachlicher Beitrag, indem man Gott ins Spiel bringt? Das ist ein Totschlagargument, wenn man sachlich nicht überzeugen kann. Man verzeihe mir die Wortwahl.
Ich habe große Hoffnung, dass der VfGH hier einen großen Schritt in Richtung Selbstbestimmung machen wird und das "Zu-Tode-Arbeiten" nicht mehr die einzige gesellschaftliche Form des unterstützten Freitods bleibt.
Oskar Dohrau, 1230 Wien
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