Ibiza-Affäre

Prozess mit Ibiza-Hintergrund: Prominenter Zeuge fehlt

Zur Aussage von Julian H., der der Begleiter der vermeintlichen Oligarchennichte im Ibiza-Video gewesen sein soll, wird vorerst nicht bei einem Prozess in Krems aussagen.

Der Verleumdungsprozess gegen einen Sicherheitsberater, der den Begleiter der angeblichen Oligarchennichte im Ibiza-Video ausgebildet haben will, geht am (morgigen) Freitag ohne den wohl prominentesten Protagonisten über die Bühne. Gerichtsangaben zufolge wurden für den Termin keine Zeugen geladen. Daher wird es vorerst nicht zur mit Spannung erwarteten Aussage des mutmaßlichen Ibiza-Drahtziehers Julian H. kommen.

Auf dem Programm stehe am Freitag die Einvernahme des Beschuldigten, weiteres seien auch Privatbeteiligtenvertreter am Wort, sagte Gerichtssprecher Ferdinand Schuster am Donnerstag. Ein weiterer Prozesstag wurde für Oktober in Aussicht gestellt. Jene Zeugen, die dann noch zur Aufklärung der Sachlage beitragen können, werden für diesen Termin geladen.

Angeklagter erschien bei Auftakt nicht

Was vom Ibiza-Video-Bezug bleibt, ist also der Angeklagte. Für ihn ist es der bereits zweite Prozess-Starversuch am Kremser Landesgericht. Der Mann war am 26. Juni 2019 nicht zum geplanten Verhandlungsauftakt erschienen, sondern suchte nach Angaben der vorsitzenden Richterin mit 2,9 Promille Alkohol im Blut das Krankenhaus auf. Der Beschuldigte wurde für verhandlungsunfähig befunden und im Universitätsklinikum Tulln stationär aufgenommen.

Hintergrund des Prozesses ist ein vermeintlicher Industriespionagefall im Umfeld des Bahnbaumaschinen-Herstellers Plasser & Theurer (PT). Der in Deutschland tätige Sicherheitsberater hatte 2016 Selbstanzeige erstattet und darin den Vorwurf erhoben, dass ein österreichischer Konkurrent ausspioniert worden sei. Die Staatsanwaltschaft Krems nahm daraufhin Ermittlungen gegen 13 Beschuldigte auf - darunter auch zwei Chefs des Traditionsunternehmens.

Die Ermittlungen gegen die PT-Chefs und neun weitere Personen wurden eingestellt, ein Fall wurde diversionell erledigt. Der Sicherheitsberater muss sich nun selbst wegen Verleumdung, Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung, schweren gewerbsmäßigen Betrugs und mehrerer Vermögensdelikte verantworten. Als Geschädigter gilt auch Julian H.

(APA)

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