Wie stark das Thema „Sterbehilfe“ polarisiert, zeigt eine Verfassungsgerichtshof-Verhandlung. Die Aspekte pendeln zwischen Verwerflichkeit und Selbstbestimmung.
Wien. Gerichtsverhandlungen in Zeiten von Corona zeigen zuweilen auch die Improvisationskünste der Organisatoren: So konnten am Donnerstag jene, die der öffentlichen Verfassungsgerichtshof-Verhandlung zum Thema „Verbot der Sterbehilfe“ folgen wollten, vor dem Saal die ihnen zugeteilten Sitzplätze einnehmen – und bekamen trotzdem mit, was im Saal geschah. Man ließ nämlich kurzerhand die Saaltüren offen, sodass zumindest distanzierte Eindrücke möglich waren – und übertrug das Geschehen über zwei Monitore nach draußen.
Die vier Antragsteller begehrten von den 14 Verfassungsrichtern die Aufhebung von zwei Tatbeständen des Strafgesetzbuchs. Denn: Der Paragraf 77, Tötung auf Verlangen, und der Paragraf 78, Mitwirkung am Selbstmord (beide enthalten eine Strafdrohung von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft), seien verfassungswidrig. Inhaltlich geht es um ein brisantes Thema: um selbstbestimmtes Sterben durch Suizidhilfe.