Coronavirus

Deutschland erklärt Tirol zum Risikogebiet

CORONA-DRIVE-IN-TESTZENTRUM ANSFELDEN
CORONA-DRIVE-IN-TESTZENTRUM ANSFELDENAPA/FOTOKERSCHI.AT/KERSCHBAUMMAYR
  • Drucken

Deutschland erweitert seine Reisewarnung für Österreich. Nach Wien landen nun auch die beiden Bundesländer Ober- und Niederösterreich auf der Quarantäne-Liste der Schweiz.

Deutschland hat neben der österreichischen Bundeshauptstadt, Wien, nun auch das westliche Bundesland Tirol zum Coronavirus-Risikogebiet erklärt. Das wurde am Freitagabend auf der Webseite des Robert Koch Instituts (RKI) mitgeteilt. Die Entscheidung sei gemeinsam von Bundesministerien für Gesundheit und Inneres sowie dem Außenamt getroffen worden.

>> zu der Reisewarnung auf der Webseite des Auswärtigen Amtes

Neben Tirol gilt schon seit längerem auch für die österreichische Bundeshauptstadt, Wien, sowie Vorarlberg eine coronabedingte Risikoeinstufung. „Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, kann gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer, eine Pflicht zur Absonderung bestehen“, heißt es auf der Webseite des RKI.

Tschechien und Luxemburg wurden von Deutschland zur Gänze als Risikogebiete eingestuft. Damit sind aus deutscher Sicht nun 15 von 27 EU-Ländern zumindest teilweise Corona-Risikogebiete, Spanien, Tschechien und Luxemburg sogar ganz. Polen ist das einzige der neun Nachbarländer Deutschlands, das noch nicht betroffen ist.

Ausnahmen für Pendler

Tirol ist ein bei Deutschen sehr beliebtes Urlaubsgebiet im Sommer wie Winter. Dort liegt auch der Skiort Ischgl, der im vergangenen Winter zu den Hotspots gehörte, von denen aus sich die Pandemie in Europa ausbreitete. Einreisende aus Wien und Vorarlberg müssen bereits aktuell bei der Einreise einen negativen Covid-19-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Andernfalls gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht.

Zwischen den deutschen Bundesländer wird die Quarantänepflicht unterschiedlich gehandhabt, so verlangt etwa Schleswig-Holstein einen zweiten negativen Corona-Test frühestens fünf Tagen nach Einreise, um die Quarantäne vorzeitig zu beenden. Reisende, die in den vergangenen 14 Tagen nicht in Wien oder Vorarlberg waren, können vom Flughafen Wien-Schwechat ohne Einschränkungen einreisen.

Ausnahmen gibt es auch für Pendler, den Transit (etwa im deutschen Eck und vom kleinen Walsertal) und bei Einreisen für familiäre Angelegenheiten wie der Pflege von Familienangehörigen, Besuchen des Lebenspartners oder der Kinder sowie medizinische Behandlungen und sonstige triftige Gründe. Ab dem 15. Oktober müssen sich Personen aus Risikogebieten, zu denen Wien, Tirol und Vorarlberg zählen, vor der Einreise digital anmelden. Wer seiner Verpflichtung zur Anmeldung nicht nachkommt, riskiert eine Geldstrafe. Ausnahmeregelungen soll es weiterhin für Berufspendler und andere Reisende im sogenannten kleinen Grenzverkehr geben.

Reisende, die aus Risikogebieten zurückkehren, müssen sich 48 Stunden vor oder nach der Einreise auf Corona testen lassen und dann solange in Quarantäne, bis das Testergebnis da ist. Die Reisewarnung ist kein Verbot, soll aber eine erhebliche abschreckende Wirkung für touristische Reisen haben.

Schweiz fokussiert auch auf Nieder- und Oberösterreich

Die Schweiz setzte am Freitag zudem die Bundesländer Niederösterreich und Oberösterreich auf die Liste der Risikogebiete. Für Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem der beiden Bundesländer aufgehalten haben, gilt ab kommenden Montag in der Schweiz eine Quarantänepflicht, wie das Schweizer Gesundheitsministerium am Freitag mitteilte. Für Wien gelten dieselben Auflagen bereits seit 14. September.

Neu auf der Schweizer Liste der Risikogebieten sind auch die europäischen Staaten Belgien, Dänemark, Irland, Island, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Slowenien, Ungarn, Großbritannien sowie die französische Region Bretagne und die italienische Region Ligurien. Eine Einreise aus den Risikogebieten muss den kantonalen Behörden gemeldet werden. Auch durch einen negativen Coronatest kann die zehntägige Quarantäne nicht vermieden oder verkürzt werden.

Transitreisende ausgenommen

Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Transitreisende, die sich weniger als 24 Stunden in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben.

Als Risikogebiete gelten in der Schweiz Länder und Regionen, die in den vergangenen 14 Tagen mehr als 60 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner verzeichneten. Dieser Grenzwert wird auch von einigen Kantonen überschritten, darunter Waadt und Genf in der Westschweiz. Innerhalb des Landes gibt es aber keine Reisebeschränkungen.

Stelzer versteht Risiko nicht

"Unverständlich und auf Basis objektiver Zahlen absolut nicht nachvollziehbar" ist für den oberösterreichischen Landeshauptmann, Thomas Stelzer (ÖVP), die Entscheidung der Schweiz. "Ich weiß nicht, auf welcher Basis die Schweiz solche Entscheidungen trifft", die Corona-Lage im Bundesland sei stabil.

Aktuell gebe es in Oberösterreich 725 aktive Fälle, die 14-Tages-Fallzahl liege mit 65,18 deutlich unter dem Österreichschnitt von 99,46, argumentierte Stelzer. Zudem werde im Bundesland bei 81 Prozent der Betroffenen die Quelle der Infektion ausfindig gemacht, damit sei Oberösterreich "das Bundesland mit den meisten geklärten Corona-Fällen".

(APA/Red.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.