„Unveräußerlich und unzerbrechlich wie die Sterne selbst“? Portal des Verfassungsgerichtshofs, Wien.

100 Jahre Bundesverfassung: Was die Republik ausmacht

Unsere Bundesverfassung hat sich über die Jahrzehnte als erstaunlich leistungsfähig erwiesen. Was die Zivilgesellschaft nicht der Aufgabe enthebt, das Bewusstsein für die Verletzlichkeit der liberalen Demokratie wachzuhalten. Über den modernen Verfassungsstaat als Garanten der Freiheit.

Die österreichische Bundesverfassung wurde vor 100 Jahren, am 1. Oktober 1920, von der Konstituierenden Nationalversammlung in Wien beschlossen. Dieses Jubiläum ist der äußere Anlass, über den modernen Verfassungsstaat und darüber nachzudenken, welchen Beitrag die Verfassung leistet, damit nicht nur der Staat, sondern auch die Gesellschaft, die Kultur in guter Verfassung sein können, ihre Freiräume haben, aber auch die nötige Förderung erfahren.

Blicken wir auf 100 Jahre Bundesverfassung und teilen wir sie in drei Lebensphasen, die ersten 25 Jahre, die letzten 25 Jahre und die 50 Jahre dazwischen. Die ersten 25 Jahre von 1920 bis 1945 waren sehr bewegt. Im Jahr 1929 wurde die Verfassung an wichtigen Stellen entscheidend geändert, die Wahl und die Stellung des Bundespräsidenten sowie die Organisation des Verfassungsgerichtshofes sind zwei Beispiele. Diese Verfassungsnovelle konnte aber die politische Lage nicht stabilisieren. Im Jahr 1933 kam es zur Ausschaltung des Parlaments und des Verfassungsgerichtshofs; der weitere Weg in den Ständestaat und die Katastrophe des Nationalsozialismus ist bekannt. 1945 war das Jahr der Wiedereinrichtung des demokratischen Rechtsstaats, und die politisch Verantwortlichen entschieden sich dafür, mit der Verfassung von 1920, in der Fassung von 1929, mit der die Erste Republik im Grunde gescheitert war, neu zu beginnen.

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