Registrierpflicht

Gastro-Gästelisten: Was sie bringen – und wer Strafe zahlt

An Bars zu stehen und zu trinken ist derzeit ohnehin nicht erlaubt – und wer am Tisch isst oder trinkt, muss ab Montag in Wien Kontaktdaten hinterlassen.
An Bars zu stehen und zu trinken ist derzeit ohnehin nicht erlaubt – und wer am Tisch isst oder trinkt, muss ab Montag in Wien Kontaktdaten hinterlassen.Die Presse/Clemens Fabry
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In Wien müssen sich Gäste, ob im Burgerlokal oder Beisl, ab Montag registrieren, und weitere Bundesländer ziehen nach.

Wien. Seit am Donnerstag bekannt wurde, dass in Wiener Lokalen Gäste ab Montag ihre Daten hinterlassen müssen, ist die Wiener Gastroszene in Aufruhr: Was genau müssen Wirte abfragen, speichern und in welcher Form Behörden übergeben? Was, wenn nun nur noch Witzbolde namens Mickey Mouse und Donald Trump kommen? Wer ist strafbar? Gilt die Registrierpflicht beim schnellen Espresso, beim Stehachterl oder wenn man ein Mittagessen zum Mitnehmen holt? Diese Fragen sind nicht nur in Wien offen, das System macht Schule, es dürfte demnächst auch in Niederösterreich und Salzburg eingeführt werden.

1. Was genau gilt ab Montag in Wien für Gäste und Gastronomen?

Seit Freitagnachmittag liegt die Verordnung zur Registrierpflicht vor: Diese gilt für sämtliche Gastrobetriebe, wenn dort am Tisch konsumiert wird. Take-away, ob beim Bäcker oder im Fastfood-Lokal, ist ausgenommen. Sobald man aber dort an einem Tisch isst oder trinkt (selbst wenn man nur wartet, bis die Pizza zum Abholen fertig ist), muss man sich registrieren. Die Registrierpflicht gilt im Haubenlokal ebenso wie im kleinsten „Tschocherl“, selbst wenn man nur ein Achterl trinkt (im Sitzen, Konsumation im Stehen ist derzeit ohnedies nicht erlaubt).

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