Aktuell, 500 Jahre lang

Freiheit, Gleichheit, Sozialhilfe: Michael Gaismair (1490–1532).
Freiheit, Gleichheit, Sozialhilfe: Michael Gaismair (1490–1532).(c) S.M. / SZ-Photo / picturedeskesk.co (S.M.)
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Das Geburtsdatum unserer Verfassung wird üblicherweise mit 1. Oktober 1920 angesetzt. Unser Verfassungserbe geht aber historisch sehr viel weiter zurück: zu Michael Gaismairs„Tiroler Landesordnung“ von 1526. Erinnerung an einen vergessenen „Verfassungsvater“.

Im Jahre 2019 stand die österreichische Bundesverfassung auf dem Prüfstand. Bundespräsident Van der Bellen lobte die „Schönheit und Eleganz“ unserer Verfassung. Tatsächlich bewährte sie sich in einer ernsten Krisensituation nach der „Ibiza-Affäre“ überraschend gut. Die im Jahre 1920 erlassene Bundesverfassung ist nun 100 Jahre alt und soll gebührend gefeiert werden. Unser Verfassungserbe geht aber historisch, ohne dass es uns allen bewusst ist, deutlich weiter zurück.

In der österreichischen Verfassungsgeschichte ragen zwei Persönlichkeiten heraus: Hans Kelsen (1881 bis 1973), der oft als „Baumeister“ oder „Architekt“ der Bundesverfassung bezeichnet wird. Er hat als Rechtspositivist und Schöpfer der „Reinen Rechtslehre“ internationale Bedeutung erlangt. Genauso stolz können wir auf Michael Gaismair (1490 bis 1532) sein, der schon 400 Jahre davor mit seiner „Tiroler Landesordnung“ von 1526 einen Verfassungsentwurf vorgelegt hat, der – lange vor der berühmten, vorbildhaften US-amerikanischen Verfassung von 1776 – ein modernes, heute noch aktuelles Paket an Verfassungs- und Grundrechtsbestimmungen schuf. Dieses wurde allerdings nach Bauernkrieg und Reformations- und Gegenreformationswirren ins Abseits gedrängt und sollte einem bewussten Verdrängen und Vergessen anheimfallen.

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