Arbeitsmarkt

Die Schattenseiten der Kurzarbeit

Mirjam Reither
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Diese Woche startet die dritte Phase der Kurzarbeit. Der Zugang wird nun strenger gehandhabt. Ökonomen warnen aber bereits vor einer zu langen Nutzung des Kriseninstruments.

Am kommenden Donnerstag geht die Corona-Kurzarbeit in die Verlängerung. Ab 1. Oktober können die heimischen Unternehmen einen Antrag für die dritte Phase der vom Staat geförderten Arbeitszeitverkürzung stellen. Einiges wird dabei nun anders. In der ersten und zweiten Phase ab März beziehungsweise Juni wurde der Zugang relativ liberal gehandhabt: Die Regierung gab die Parole aus, dass alle vollständigen Anträge vom Arbeitsmarktservice (AMS) bewilligt werden sollen, um den Unternehmen in der Krise rasch zu helfen. Die Betriebe haben davon eifrig Gebrauch gemacht. Auf dem Höhepunkt Ende Mai war für 1,35 Millionen Menschen Kurzarbeit genehmigt. Zuletzt waren es noch knapp 300.000.

Künftig soll der Zugang zur Kurzarbeit strenger gehandhabt werden. In der ersten Phase reichte es, wenn die Beschäftigten zehn Prozent arbeiteten, vorübergehend waren sogar null Stunden möglich. Der Lohnausgleich war gestaffelt: Je nach Gehalt erhielt man 80, 85 oder 90 Prozent der letzten Bezüge, unabhängig von der Arbeitszeit. Die Unternehmen zahlten nur die tatsächlich geleistete Arbeit, den Rest übernahm das AMS. Das bleibt so. Allerdings wird die Mindestarbeitszeit auf 30 Prozent angehoben, nur in Ausnahmefällen darf sie mit Zustimmung der Sozialpartner darunter liegen.

Neu ist auch, dass die Mitarbeiter die Ausfallzeit nach Möglichkeit für Weiterbildungen nützen sollen. Außerdem müssen Unternehmen ab sechs Mitarbeitern nachweisen, dass die Kurzarbeit wirtschaftlich notwendig ist. Sie müssen eine Prognose vorlegen, und ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer muss bestätigen, dass diese plausibel ist. Damit soll verhindert werden, dass jene Betriebe Kurzarbeit in Anspruch nehmen, die schon wieder voll arbeiten könnten.

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