Angeblicher Zeuge Jehovas heiratete im Iran islamisch.
In Österreich hatte der Mann angegeben, Zeuge Jehovas zu sein; deshalb drohe er in seiner Heimat Afghanistan verfolgt zu werden. Er bekam Asyl in Österreich – bis das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl es ihm aberkannte. Es hatte nämlich erfahren, dass der Mann mittlerweile im Iran nach islamischem Ritus geheiratet hatte; Verfolgung in der Heimat aus religiösen Gründen werde er daher nicht mehr zu befürchten haben.
Der Afghane beschwerte sich beim Bundesverwaltungsgericht: Dieses hob den BFA-Bescheid auf, weil nur eine objektive Änderung der Lage im Herkunftsland eine Aberkennung des Asyls rechtfertigte. Dagegen legte wiederum das BFA Amtsrevision ein. Mit Erfolg: Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte, dass auch eine erhebliche, nicht bloß vorübergehende Veränderung in der Person des Asylberechtigten die Aberkennung begründen kann (Ro 2019/01/0014). Das Verwaltungsgericht muss jetzt neu entscheiden. (kom)