Prozess

"Adolf-Hitler-Halle": Hofer gewinnt vor Handelsgericht gegen Fellner

POLITISCHER ASCHERMITTWOCH DER FPOe: HOFER
POLITISCHER ASCHERMITTWOCH DER FPOe: HOFERAPA/MANFRED FESL
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Der „Österreich“-Herausgeber geht in Berufung und klagt nun den oberösterreichischen FPÖ-Chef, Manfred Haimbuchner.

FPÖ-Chef Norbert Hofer hat vor dem Wiener Handelsgericht erstinstanzlich ein Verfahren gegen "Österreich"-Herausgeber Wolfgang Fellner gewonnen. Anlass war, dass dieser in einer seiner TV-Sendungen gemeint hatte, Hofer halte seine Aschermittwoch-Rede in Ried im Innkreis in der "Adolf-Hitler-Halle oder wie heißt das dort" ab. Dem Gericht fehlte das Tatsachensubstrat für die Äußerung, akzeptierte die Begründung eines Scherzes nicht und sah Hofer in die Nähe einer strafbaren Handlung gerückt.

Fellner und dem Medieninhaber von „Oe24.tv“ wurde aufgetragen, entsprechende Aussagen zu unterlassen, diese in der Sendung "Die Insider" zu widerrufen und die Verfahrenskosten in Höhe von gut 4300 Euro zu tragen.

Fellner geht in zweite Instanz

Fellner kündigte Dienstagmittag auf an, "humorvoll" den Widerruf tätigen zu wollen, trotzdem aber in die zweite Instanz zu gehen. Die Aussage sei nie gegen den FPÖ-Chef gemünzt gewesen, ein Scherz solle erlaubt sein. Wenn es aber Humorlosigkeit gebe, dann auf beiden Seiten. Daher will Fellner nun den oberösterreichischen Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) klagen, da dieser ihm in Ried unterstellt habe, einen "Dachschaden zu haben".

FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz zeigte sich indes in einer Aussendung über den Entscheid des Handelsgerichts erfreut: "Es war uns wichtig, hier eine klare Grenze zu ziehen und die FPÖ und ihren Obmann nicht in die Nähe von nationalsozialistischem Gedankengut bringen zu lassen."

(APA)

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