Buwog-Prozess

Golfen oder nicht golfen? "Seitenblicke"-Fotos wecken keine Erinnerung bei Grasser

BUWOG GRASSER PROZESS: GRASSER / MEISCHBERGER
BUWOG GRASSER PROZESS: GRASSER / MEISCHBERGERAPA/HANS PUNZ
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An einem Golfturnier im Juni 2004 wollte Karl-Heinz Grasser nicht teilgenommen haben. Fotos aus dieser Zeit zeigen ihn allerdings am Golfplatz - er kann sich nicht erinnern.

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat am Dienstagnachmittag im Korruptionsprozess rund um die Bundeswohnungen und den Linzer Büroturm Terminal Tower ausführlich von seinem Entschlagungsrecht Gebrauch gemacht. Regelmäßig verwies er auf die - seiner Meinung nach - Einseitigkeit der fragenden Staatsanwaltschaft in dem laufenden Verfahren im Wiener Straflandesgericht.

Wie schon in der Vergangenheit betonte Grasser dabei, dass es die Staatsanwalt von Anfang an darauf angelegt habe, ihm eine strafrechtliche Schuld umzuhängen - sie hätte hier eine "ergebnisorientiere Vorgangsweise" gewählt. Auskunftsfreudiger war Grasser auf Fragen von Richterin Marion Hohenecker, etwa zu Terminen zum Golfspielen.

Golfturnier im „Seitenblicke“-Magazin festgehalten

Oberstaatsanwalt Alexander Marchart konfrontierte Grasser mit einem Medienbericht aus dem "Seitenblicke"-Magazin vom Sommer 2004 zu einem Golfturnier im Golfclub Fontana, an dem der Minister damals nicht teilgenommen haben will. In dem Artikel zu dem Golftreffen ist Grasser mit seiner damaligen Lebensgefährtin und dem mitangeklagten Immobilienmakler Ernst Karl Plech im Hintergrund abgelichtet. Auf einem weiteren Foto ist Grasser gemeinsam mit Walter Meischberger abgebildet.

Grasser betonte weiterhin, dass er keine Erinnerung an den Golftermin habe - aber seine Angaben, er habe Meischberger damals gar nicht getroffen, möglicherweise falsch gewesen seien. Meischberger war übrigens 2000 zusammen mit Plech Gründer des mittlerweile eingestellten „Seitenblicke“-Magazins gewesen: Im Frühling 2004 kaufte Red-Bull-Chef Dietrich Mateschitz die Publikation, sie wurde 2005 neu aufgelegt. Das Magazin wurde 2016 eingestellt.

Im Kalender von Grasser war ein Golfturnier im Golfclub Fontana am 12. Juni 2004 eingetragen. In dem Medienbericht sei es um ein Golfturnier "Ende Juni" gegangen, wandte Grasser zunächst ein. Das Golfturnier des "Seitenblicke"-Magazins sei als Turnier des Jahres bezeichnet worden, las der Staatsanwalt vor.

Einmal mehr betonte Grasser, dass er - auch bei diesem Treffen nicht - Informationen zum möglichen Kaufpreis für die Bundeswohnungen (Buwog u. a.) weder an seinen Trauzeugen, Meischberger - der ebenfalls auf der Anklagebank sitzt -, noch an Plech weitergegeben habe. Die Staatsanwaltschaft versuche falsche Eindrücke zu erwecken, so Grasser in Richtung Marchart. Das mögliche Treffen für das Verfahren irrelevant, weil die Angebote der Bieter vorher - konkret einen Tag vorher, am 11. Juni - abgegeben worden seien.

„Vergabe KHG“ am 14. oder 15. Juni?

Zu einem Eintrag im Terminkalender von Meischberger am 14. Juni 2004 für 8 Uhr 15, "Vergabe KHG", sagte Grasser, dieser Eintrag sei falsch. Denn die Vergabe der Bundeswohnungen habe nicht am 14., sondern am 15. Juni stattgefunden. In seinem eigenen Terminkalender sei das nicht eingetragen. "Ich gehe im Zweifel davon aus, dass mein Kalender verlässlicher ist", so der Ex-Finanzminister und Erstangeklagte.

Der Mitangeklagte Ex-Anwalt von Meischberger, Gerald Toifl, wurde dann von Staatsanwalt Gerald Denk zu Eintragungen in seinem Leistungsverzeichnis befragt. Toifl hatte dort mehrere Male Telefonate mit Grasser und mit dem Schweizer Vermögensverwalter Norbert Wicki im November 2009 zum Thema "Mandarin" eingetragen. Die Mandarin war die Offshore-Gesellschaft, deren Konto bei der Raiffeisenbank Liechtenstein von der Anklage Grasser zugerechnet wird - was dieser dementiert. Wicki hatte als wirtschaftlich Berechtigte der Mandarin seine Mutter angegeben.

(APA)

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