Zwölf Projekte in vier Kategorien stehen heuer im Finale der Österreich-Ausgabe des FIABCI-Awards. Am 5. November werden die Gewinner bekanntgegeben.
Wer holt sich heuer den österreichischen "Immobilien-Oscar"? Die Finalisten für die Preisverleihung des FIABCI Prix d’Excellence Austria am 5. November 2020 stehen seit Mittwoch fest. Knapp 40 Projekte wurden für den begehrten Immobilienpreis eingereicht. Zwölf davon konnten sich in vier Kategorien gegen die Konkurrenz durchsetzen. „Wir haben als Jury großen Wert darauf gelegt, Projekte vor den Vorhang zu holen, die uns als Branche Denkanstöße für künftige Projektentwicklungen liefern“, begründete Jury-Vorsitzender Hannes Horvath die Nominierungen.
Das sind die FIABCI Österreich Finalisten
Investoren, Architekten, Projektentwickler, aber auch Kommunen konnten ihre Bauwerke in den Kategorien Wohnen, Gewerbe, Hotel, Altbau und Spezialimmobilien einreichen. Der Award bewertet Bauwerke in ihrem gesamten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kontext.
Das Jahr 2020 ist für Hotels und Tourismusbetriebe eine große Herausforderung: „Wir haben die Kategorie Hotel und Serviced Apartments heuer gesondert bewertet“, sagte Anton Holzapfel, Geschäftsführer des Österreichischen Verbandes für Immobilienwirtschaft (ÖVI).
Info
FIABCI (Fédération Internationale des Administrateurs de Biens Conseils Immobiliers), das weltweite Netzwerk der Immobilienberufe, besteht seit mehr als 60 Jahren und zählt rund 4.000 Mitglieder in 60 Ländern. FIABCI Austria agiert als Plattform für die österreichische Immobilienwirtschaft in weltweiten Belangen und versteht sich als die internationale Ergänzung zu heimischen Immobilienverbänden. Die österreichische Landesdelegation zählt aktuell rund 175 Mitglieder.
Menschen im Hotel. Nach der Renovierung seines größten Hauses in Wien – des neu benannten Hilton Vienna Park – hofft Norbert B. Lessing, Country General Manager, auf die Wiederbelebung von Stadthotellerie und Businesstourismus.
Staaten dürfen dem kurzzeitigen Vermieten von Wohnraum einen Riegel vorschieben, entschied der EuGH. Das soll der Wohnungsnot entgegenwirken. Unmöglich wird touristisches Vermieten dadurch nicht – aber schwieriger.
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