Gastbeitrag von Doris Bures

Von der Pflicht zur Demokratiepflege

Peetr Kufner
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Zum 100. Geburtstag der österreichischen Bundesverfassung ist das historische Regelwerk als Fundament unseres Staates zu würdigen.

Selbst in schwierigen Zeiten wurden in unserem Land aus Regierungskrisen keine Staatskrisen. Zu verdanken ist das auch der österreichischen Bundesverfassung, die heute, am 1. Oktober, 100 Jahre alt wird. Das Parlament blieb handlungsfähig und eine Sedisvakanz bedeutete nicht, dass die Aufgaben des Staatsoberhauptes nicht mehr erfüllt werden konnten.

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Freilich können die Bundesverfassung und die Bausteine, auf denen sie fußt, immer nur jene Stärke entfalten, die wir ihr als Gesellschaft zuzugestehen und auch zu verteidigen bereit sind. Denn die verfassungsrechtlichen Prinzipien sind keineswegs Selbstverständlichkeiten oder Selbstläufer. Sie richten sich an die politischen Verantwortungsträger und staatlichen Organe im selben Maße wie an alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Von ihnen allen hängt ab, welchen Stellenwert das Verfassungsrecht hat, wie unsere Verfassungswirklichkeit also tatsächlich aussieht.

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