Mitsprache des Volkes. Die wichtigsten Grundsätze der Verfassung lassen sich nur mit Billigung durch eine Volksabstimmung ändern.
Es ist reichlich paradox. Das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) enthält fundamentale Grundsätze, aber es benennt sie nicht. Diese Grundsätze, auch Grundprinzipien oder Baugesetze genannt (nicht einmal das passende Wort steht im B-VG), sind so fundamental, dass das Parlament allein sie selbst dann nicht ändern könnte, wenn alle 183 Mitglieder des Nationalrats und alle 61 Bundesräte ihre Hand dafür heben würden. Denn anders als eine gewöhnliche Verfassungsänderung – allein das B-VG ist in seiner 100-jährigen Geschichte schon mehr als 120 Mal geändert worden – bedarf die Änderung auch nur eines Prinzips als sogenannte Gesamtänderung einer Volksabstimmung.
Das demokratische Prinzip zählt unbestritten zu jenen Grundsätzen, welche die Verfassung als fundamental voraussetzt. Es schließt die Gleichberechtigung aller Bürgerinnen und Bürger ein und besagt, dass alles Recht vom Volk ausgehen muss, in der Regel also auf einen Akt des Gesetzgebers rückführbar sein muss. In Bereichen, in denen EU-Recht gilt, ist das so nicht mehr der Fall; vielmehr sind die Minister der EU-27 und das EU-Parlament gleichsam der Gesetzgeber. Das ist einer der Gründe, weshalb Österreichs EU-Beitritt als bisher einzige Gesamtänderung mittels Referendum beschlossen worden ist.