Unterwegs

Zum In-die-Luft-Gehen

(c) APA/AFP/SEBASTIEN SALOM-GOMIS
  • Drucken

Der Umgang mancher Fluggesellschaften mit der Pandemie legt nahe: Es müssen Luftpiraten sein!

Schwerer noch, als den wirtschaftlichen Schaden der Coronakrise zu überwinden, wird es für viele Fluglinien möglicherweise werden, ihr Image wieder zu reparieren. Für die Pandemie können die Fluggesellschaften zwar nichts. Für ihren Umgang damit aber sehr wohl.

Wollen wir einmal keine Namen nennen. Fluglinie 1 verkauft munter Flüge, die wegen Reisewarnungen niemals stattfinden werden. Die Abbuchung ist in Sekunden erfolgt, die Rückerstattung aber ein Spießrutenlauf, für den der sadistische Bruder von Kafka das Handbuch verfasst hat.

Fluglinie 2 verständigt einen nach Monaten mit der Jubelmeldung: „Hurra, dein Voucher wurde ausgestellt! Buche nun einen neuen Flug!“ Dummerweise hat der verhinderte Reisende ausdrücklich Rückerstattung beantragt, keinen Gutschein. Eine Kontaktnummer zu finden, um den mutmaßlichen Irrtum aufzuklären, erfordert die Spürnase eines Sherlock Holmes.

Nicht so hurtig bearbeitet Fluglinie 3 Anträge enttäuschter Kunden. Auf eine im März erhaltene korrumpierte Datei erfolgt im September nach mehrfacher Reklamation die Frohbotschaft: „Wir werden uns morgen schon bei dir melden.“ Dieser Tag ist freilich bisher nicht angebrochen. Und noch lang nicht so weit ist Fluglinie 4 beim Bearbeiten: Monate nach Antrag auf Rückzahlung fordert sie weiter neue Dokumente zur Vorlage an. Zuletzt (kein Scherz!) eine Haushaltsrechnung.

Josef K. hat mittlerweile wohl mehr Geld an Telefonspesen ausgegeben, als er jemals als Stornozahlungen bekommen wird, und mehr Zeit in Telefon- als in Flugwarteschleifen verbracht. Zum In-die-Luft-Gehen ist freilich das eine wie das andere.

aussenpolitik@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.10.2020)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.