Oberster Gerichtshof

Radfahrer querte von Privatgrund: 30 km/h waren nicht zu schnell

An dieser Stelle ereignete sich der Unfall: Die Autofahrerin fuhr geradeaus, der Radler kam von rechts.
An dieser Stelle ereignete sich der Unfall: Die Autofahrerin fuhr geradeaus, der Radler kam von rechts.Benedikt Kommenda
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Eine Autofahrerin übersah bei einer Stopptafel einen Radler, der auf einer für Autos verbotenen Fahrbahn fuhr. Sie ist an dem schweren Unfall allein schuld.

Wien. Die Regel dürfte in Städten zu den am häufigsten missachteten Tempolimits zählen: Radfahrer, die sich auf einem Radweg einer ungeregelten Kreuzung nähern, müssen sich auf 10 km/h einbremsen, ehe sie die Fahrbahn queren. Aber gilt das auch auf einer Kreuzung in Wien Donaustadt, auf der eine Radroute entlang der Donau eine Straße quert? Das mussten die Gerichte nach einem schweren Unfall klären, der sich vor drei Jahren auf dieser Kreuzung ereignet hatte.

Der Radler war in Kaisermühlen auf der Dammkrone am nördlichen Donauufer stromabwärts unterwegs. Seine Trainingsfahrt mit 30 km/h fand bei der Kreuzung mit der verlängerten Gänsehäufelgasse ein jähes und sehr schmerzvolles Ende: Er wurde von einer Autofahrerin, die ihn übersehen hatte, niedergestoßen und schwer verletzt.

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