Persönlichkeitsrechte

Tobende Frau durfte gefilmt werden

Ein Smartphone ist heute immer dabei. Filmen darf man aber trotzdem nicht alles.
Ein Smartphone ist heute immer dabei. Filmen darf man aber trotzdem nicht alles.Getty Images/Westend61
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Per Smartphone wurde heimlich aufgenommen, wie eine Frau die neue Freundin ihres Ex-Lebensgefährten anging. Das aufzunehmen war auch zulässig, sagt der OGH.

Wien. „Du bist so eine depperte Alte!“ Es waren derbe Sätze wie dieser, die die Frau in einem von allen Seiten wenig diplomatisch geführten Gespräch fallen ließ. Dass sie dabei ohne ihr Wissen gefilmt worden war, störte die Frau aber so sehr, dass sie danach klagte. Aber darf man eine Person inmitten eines Streits heimlich filmen? In diesem Fall ja, meint nun der Oberste Gerichtshof (OGH). Aber warum?

Im Zentrum stand ein Streit um die zehnjährige Tochter der Frau. Vom Vater lebt die Mutter getrennt, doch friedlich war das Beziehungsende nicht verlaufen. Laut einem erstgerichtlichen Urteil wurde es der Frau untersagt, die Wohnung ihres früheren Lebensgefährten zu betreten. In einem strafrechtlichen Gerichtsverfahren wurde die Frau angeklagt, weil sie gegen den Firmen-Pkw ihres Ex-Freunds getreten haben soll.

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