Verwaltungsgerichtshof

Strafe gekippt: Gericht muss genauer zitieren

Österreichischer Verwaltungs Gerichtshof in Wien
Österreichischer Verwaltungs Gerichtshof in Wien(c) imago/McPHOTO (imago stock&people)
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Ein Spruch braucht eine Fundstelle im Bundesgesetzblatt.

Wien. Wer bestraft wird, muss wissen, weshalb. Und zwar genau. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat ein Straferkenntnis gegen den Beauftragten eines Unternehmens aufgehoben, dem Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz vorgeworfen worden waren.

Der Lapsus hatte sich bei der Bezirkshauptmannschaft Murtal eingeschlichen: Nach deren Bescheid hatte der Unternehmensvertreter gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz „i.d.g.F“ (für: in der geltenden Fassung) verstoßen. Der Mann wehrte sich beim Landesverwaltungsgericht und bekam auch in mehreren Fällen recht. In einem aber wiederholte das Gericht den Spruch der Behörde und reduzierte bloß die Strafe von 2000 auf 1000 Euro.

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