Die Verfassung legt grundsätzlich fest, wie vorzugehen ist, wenn ein Präsident erkrankt, ins Koma fällt oder stirbt. Die anstehende Wahl verkompliziert die Lage jedoch.
Guten Morgen aus New York. Noch 29 Tage bis zur US-Wahl. Langweilig wird es nicht.
Vorweg: Der 74-jährige Donald Trump hat die Wahrscheinlichkeit klar auf seiner Seite, was seine Erholungs- und Überlebenschancen betrifft. Laut US-Seuchenbehörde CDC sterben zehn Prozent aller an Covid-19 Erkrankten in ihren 70ern, sofern sie vorab völlig gesund waren und ein Drittel jener, die Vorerkrankungen mitbrachten. Bei Trump stehen die Chancen wohl deutlich besser, weil er umgehend die bestmögliche medizinische Versorgung bekam. Das Weiße Haus betont, dass eine Abgabe der Macht derzeit nicht zur Debatte stehe.
Es ist allemal gut zu wissen, was im Fall der Fälle passiert. Also: Droht der Präsident für eine bestimmte Zeit außer Gefecht zu sein, kann er vorab aus eigenen Stücken die Macht an den Vizepräsidenten, aktuell Mike Pence, abgeben — gegebenenfalls auch nur für kurze Zeit. Das ist in der Geschichte dreimal im Zuge geplanter Operationen passiert, einmal unter Ronald Reagan, zweimal unter George W. Bush. Kann oder will der Amtsinhaber die Macht nicht abgeben, etwa wenn er ins Koma fällt oder stirbt, hat sein Kabinett per Abstimmung die Möglichkeit, die Befugnisse an den Vizepräsidenten zu übertragen — so geschehen nach dem Attentat auf John F. Kennedy.