Hochschulen

Zu späte Genugtuung für die Central European University

Das Gebäude der CEU in Budapest.
Das Gebäude der CEU in Budapest.APA/AFP/ATTILA KISBENEDEK
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Nach dreieinhalb Jahren stellt der Europäische Gerichtshof fest: die Schikanen von Ungarns Regierung waren illegal. Die CEU hat sich mittlerweile in Wien angesiedelt.

Brüssel. Die Mühlen der europäischen Justiz mahlen langsam – zu langsam, um mit der rasanten Einschränkung bürgerlicher Freiheiten in Ungarn Schritt zu halten. Fast auf den Tag genau dreieinhalb Jahre, nachdem die ungarische Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orbán mit einem auf die Central European University (CEU) maßgeschneiderten Gesetz diese führende private Hochschule aus Budapest zu vertreiben begonnen hatte, stellte der Gerichtshof der EU am Dienstag in seinem Urteil C-66/18 fest: Orbáns Gesetz verstößt nicht nur gegen gleich drei Artikel der Grundrechte-Charta der EU, sondern auch gegen das Dienstleistungs-Abkommen der Welthandelsorganisation WTO (das sogenannte General Agreement on Trade in Services, kurz: Gats).

Streng genommen und unter der Bedingung, dass die US-Regierung ein Interesse daran hätte, könnte Orbáns Vertreibung der CEU die Union sogar haftbar gegenüber den Vereinigten Staaten machen, hält der Gerichtshof fest: „Die EU könnte internationale Haftung übernehmen müssen als Ergebnis jeglichen Versagens eines Mitgliedstaates, seine Pflichten unter dem Gats zu erfüllen.“

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