Debatte

Was ist human? Zwölf Leser, zwölf Meinungen zur Sterbehilfe

Gibt es ein Recht, zu sterben? Auch wenn es dabei Hilfe anderer benötigt? Derzeit befasst sich der VfGH mit dieser schwierigen Fragestellung. Eine Auswahl an Leserstimmen.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) befasst sich mit einem gesellschaftspolitisch brisanten Thema: der Sterbehilfe. Vier Antragsteller fordern eine Aufhebung zweier einschlägiger Tatbestände des Strafgesetzbuchs. Was wären die Folgen? Anne-Catherine Simon meint dazu in einem Leitartikel: „Österreich sollte sich in Sachen assistierter Suizid nicht von missionierenden Ideologen vor sich hertreiben lassen.“ Human könne zweierlei sein: „Leid auf Wunsch des Leidenden durch den Tod zu beenden; oder Menschen nicht in eine solche Entscheidungssituation zu drängen."

Auch auf den „Presse"-Debatten-Seiten wurde ausgiebig zu dem Thema diskutiert. Wir präsentieren eine Auswahl an Leserbriefen.

Leserbriefe

An der Hand, nicht durch die Hand

Alois Schöpf (Gastkommentar vom 24. 9.) ist in den wesentlichen Argumentationspunkten mit seinen eigenen Worten zu widersprechen. Es ist "nicht zur Kenntnis zu nehmen, wie totalitär und menschenverachtend diese Denkverweigerung in Sachen aktive Sterbehilfe ist". Juristisch: Aus dem Recht des Individuums, Art und Zeitpunkt des Lebensendes selbst zu bestimmen, kann nicht das Recht von professionellen Sterbeassistenten gefolgert werden, einen anderen Menschen zu töten, und damit auch noch ein Geschäft zu machen. Philosophisch: Dass einem - auch schwer leidenden - kranken Menschen von anderen das Leben genommen wird, hat weder mit Autonomie noch mit Liberalität zu tun, ganz im Gegenteil. Religionsgeschichtlich: Weder der Hippokratische Eid noch die Kindestaufe sind Riten der Gegenreformation, sondern gehören - hoffentlich auch weiterhin - zur humanistischen Tradition des Abendlandes.
Alois Schöpf selbst ist zu wünschen, dass er im Fall einer einschlägigen Todesnot an der Hand, nicht durch die Hand eines verantwortungsvollen, empathischen Menschen stirbt.
Dr. Georg Geiger, 1030 Wien

Sterbehilfe braucht klare Regeln

Zum Text: "Sterben darf kein Geschäftsmodell sein“ von Hans Winkler

Vollkommen richtig, da kann man man nur zustimmen. Daraus lässt sich ableiten, wie Sterbehilfe zu erfolgen hat und dass es klare Regeln dazu braucht. Aber nicht, dass Sterbehilfe verboten bleiben muss. Eine wichtige Unterscheidung ist Fremd- und Selbstschutz. Natürlich ist Leben vor Dritten zu beschützen, auch natürlich für jene, die sich nicht selbst schützen können, wie Kinder. Aber muss man selbstbestimmte, geistig gesunde Menschen vor ihren eigenen Entscheidungen beschützen? Wer sind wir, dass wir es besser wissen als der, der sein Leben leben muss? Das erscheint mir sehr anmaßend und überheblich.
Ganz abstrus wird es, wenn die Kirche argumentativ in die Diskussion einbezogen wird. Die kann und muss aufgrund ihres Glaubenskonstrukts dagegen sein. Was ist das für ein sachlicher Beitrag, indem man Gott ins Spiel bringt? Das ist ein Totschlagargument, wenn man sachlich nicht überzeugen kann. Man verzeihe mir die Wortwahl.
Ich habe große Hoffnung, dass der VfGH hier einen großen Schritt in Richtung Selbstbestimmung machen wird und das "Zu-Tode-Arbeiten" nicht mehr die einzige gesellschaftliche Form des unterstützten Freitods bleibt.
Oskar Dohrau, 1230 Wien

Es ist nur vernünftig, Gott mit einzubeziehen

Herr Dohrau empfindet es als "ganz abstrus", dass "die Kirche argumentativ in die Diskussion einbezogen wird". Was ist daran abstrus? Ist es nicht Wesen der Diskussion, dass jeder etwas beitragen darf? Ich vermute viel eher, es stört ihn, dass mit der Kirche eine ihm nicht genehme Sichtweise zur Sprache kommt, und da ist das Wort "abstrus" ein feines Mittel, einer Diskussion auszuweichen. Weiters findet er es unsachlich und ein Totschlagargument, Gott ins Spiel zu bringen. Warum? Niemand kann beweisen, dass es keinen Gott gibt. Da von Kirche die Rede ist, geht es um den Gott der Bibel, der das Universum geschaffen hat. Er hat den Menschen als sein Gegenüber erschaffen, ihm einen Auftrag für diese Erde und Verantwortlichkeit gegenüber Gott gegeben und gesagt: "Du sollst nicht töten." Man kann unterschiedlicher Meinung zur Existenz Gottes sein. Aber da wir eben nicht endgültig wissen, dass es ihn nicht gibt, ist es sicher vernünftig, ihn in unsere Überlegungen einzubeziehen. Ist es nicht ein Gebot der Vernunft, gerade dort, wo Unsicherheit besteht, alle Möglichkeiten einzubeziehen und abzuwägen?
Dr. Wolfgang Rieger, 1130 Wien

Entmündigung soll die Lösung sein?

Hans Winkler führt gegen Sterbehilfe das Argument an, ein "Suizidgefährdeter" wolle nicht dem Leben entrinnen, sondern den Schmerzen. Es geht dabei um Personen, die es technisch nicht mehr schaffen, ihrem eigenen Leben selbst ein Ende zu setzen, und dabei Hilfe brauchten. (Schmerzen spielen dabei manchmal eine Rolle, aber sicher nicht immer.) Solche Menschen haben den Großteil ihrer Autonomie bereits verloren, nämlich die Kontrolle über den eigenen Körper; wenn man ihnen auch noch ihre moralische Autonomie wegnimmt/vorenthält, dann entmündigt man sie vollends - und das soll eine Lösung sein? Der erste Schritt zur Entmündigung ist übrigens die Zuschreibung des Begriffs "Suizidgefährdeter" für Menschen, die einfach eine Entscheidung über sich selbst treffen wollen.
Mag. Erich Wallner, 3100 St. Pölten

Absolut inhuman

Zum Text: „Ist ein Menschenleben heilig?" von Michael Prüller

Die Heiligkeit des Todes ist mir neu, und die Heiligkeit des Lebens dann nicht stichhaltig, wenn man nicht an Gott glaubt. Und das trifft heute für viele Menschen zu, die nicht mehr religiös sind.
Es ist absolut inhuman, von kranken Menschen mit unerträglichen Schmerzen zu verlangen, dass sie diesen Zustand bis ans bittere Ende durchleiden müssen und keine Möglichkeit haben, dem ein Ende zu machen. Wo das Dogma der Religion anfängt, hört bekanntlich der gesunde Menschenverstand und die Empathie auf. Ich bin also dafür, dass - so wie in Deutschland - es aus triftigen Gründen möglich sein muss, sein Leben legal zu beenden.
Irmgard Strnad, 3001 Mauerbach

Beschämende Argumente

Es verwundert mich aufs Neue, wie mit Einzelfällen zum Thema Sterbehilfe argumentiert wird. Denn im Grunde ist es der ganz persönliche Zugang zu Werten, Ethik, Krankheit und oft damit verbundenem Leid.
Jeder Einzelne hat das Recht, für sich zu entscheiden: Selbsttötung, ja oder nein. Natürlich mit der Hilfe anderer, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Ich finde es beschämend für den Rechtsstaat Österreich, wenn zu diesem Thema das Recht auf Selbstbestimmung mit vorgeschobenen Argumenten unmöglich gemacht wird.
Elfriede Eggenbauer-Prager, 1140 Wien

Stimmen aus dem „Presse"Forum:

Kriminalisierung humanen Sterbens

Was wir jetzt in Österreich haben ist eine menschenunwürdige Kriminalisierung humanen Sterbens! Menschen, die ihrem Leben ein Ende machen wollen, sind gezwungen sich vor Züge zu werfen, von Dächern zu stürzen oder sich die Adern aufzuschlitzen. Was für eine würdelose, inhumane Zwangslage!
Wenigstens die Mithilfe beim Suizid muß endlich entkriminalisiert werden. Wenn ich eine todkranke, liebe Angehörige zum selbstgewählten Sterben ins Ausland begleite, bin ich ein Verbrecher!!??
Was für eine Schande! Österreich ist tiefstes Mittelalter und in dieser Frage verstößt der Staat und das Gesetz gegen Menschenrecht! Niemand hat mir vorzuschreiben, wie lange mein Leben für mich lebenswert ist!
johannes reichhart

Jeder Tag war für sie Folter

Ich kannte jemanden (Schweizer), der mithilfe von Exit seinem unendlich schweren Krebsleiden auf eigenen Wunsch ein würdevolles Ende bereiten konnte. Den Weg zu diesem Entschluss beschritt er alleine, für sich, und das schon lange vor seiner tödlichen Erkrankung. Es war eine Erleichterung für ihn, diesen Weg nehmen zu können, falls es einmal nötig sein würde. Er erlebte seine letzten zwei Jahre mit weniger Angst vor dem was kommen muss, da er wusste, er kann Einfluss nehmen auf sein Ende. Leider musste ich auch zwei Menschen (Österreicher) bei ihrem langsamen und qualvollen Sterben zusehen, da für sie die Möglichkeit des assistierten Suizid nicht gegeben war. Jeder Tag war für sie Folter und Qual, sie freuten sich in ihren letzten Lebenswochen nicht darüber, dass sie am Morgen aufwachen mussten.
Ich befürworte die menschliche Möglichkeit, diese Welt zu verlassen und möchte sie auch für mich in Anspruch nehmen, falls es einmal nötig sein sollte. Ebenso wünsche ich mir von den Ärzten, dass sie meine Patientenverfügung ernst nehmen. Viel zu oft höre ich davon, dass trotzdem nicht gewünschte lebensverlängernde Maßnahmen mit allen Mitteln der medizinischen Kunst gesetzt werden, obwohl es keinerlei Aussicht auf Genesung gibt.
La Gringa

Niemand soll töten

Ich soll niemanden töten. Niemanden. Mich nicht und auch keinen Mitmenschen. Keinen alten, schwachen, kranken, wehrlosen, ungeborenen, behinderten, unerwünschten, lebensmüden,… Menschen. Ich soll niemanden töten. Der Satz "Menschen sollten nicht „durch die Hand, sondern an der Hand eines anderen Menschen sterben“ bringt es auf den Punkt.
fides et ratio

Menschlichkeit ist nicht Leidensverlängerung

Unter bestimmten Umständen wie eine unheilbare tödliche oder äußerst schmerzhafte Krankheit, soll es dieses Recht durchaus geben. Das würde ich mir auch für mich selbst wünschen, wenn es einmal so weit sein sollte.
Wer einmal erlebt hat, wie ein Familienmitglied wochenlang unter Schmerzen dahinsiecht und nach dem Tod bettelt und nicht völlig entmenschlicht ist, kann nur für den assistierten Freitod sein.
Menschlichkeit definiert sich nicht an der Leidensverlängerung, sondern am Schutz davor.
IcemanVienna

Töten als Handwerk

Man wird einen Menschen, der beschlossen hat vorzeitig aus dem Leben zu scheiden, schwer von seinem Vorhaben abbringen können. Mitmenschen sollten ihn dabei nicht unterstützen, sondern versuchen ihn davon abzubringen. Gänzlich abzulehnen ist das beschönigend "Sterbehilfe" genannte Geschäftsmodell. Wer da mithilft stellt sich auf eine Stufe mit dem Scharfrichter; töten als Handwerk.
Die von den Befürwortern immer wieder ins Treffen geführte lange Leidensphase ist kein Märchen, sondern Lüge. Die Palliativmedizin hat wirksame Mittel zur Schmerzbekämpfung zur Hand. Ebenso unredlich ist die behauptete Lebens- und damit Leidensverlängerung. Im Gegenteil: Die Schmerztherapie bewirkt ganz sicher keine Lebensverlängerung. Vor 20 Jahren wurde vielleicht noch "die elfte Chemotherapie" verfügt, heute dürfen Menschen auf der Palliativstation eingestellt, nach wenigen Tagen nach Hause gehen und werden dort von einem mobilen Palliativteam betreut um in Ruhe und gewohnter Umgebung "einschlafen" zu können.
Für die Sterbehilfe spricht nur das Geschäftsmodell, ein zweifelhafter Grund.
Klaus Brandhuber

Passive Sterbehilfe soll gefördert werden

Die meisten Menschen haben verlernt zu sterben. Wenn sie es noch könnten, dann gäbe es für die ganze Sterbehilfe von Dritten keinen Bedarf, dann ginge jeder hinüber, dem klar ist, dass sein Leben hier zu Ende ist, ganz alleine mit Kraft seines Geistes und seines Willens.
Da dies aber in absehbarer Zeit für viele Menschen noch unmöglich sein wird, sollte zumindest die passive Sterbehilfe gefördert werden (Absetzen aller lebensverlängernden Maßnahmen und Medikamente). Jetzt werden alte Menschen damit oft jahrelang unter großen Problemen am Leben erhalten und niemand darf entscheiden, die Medikamente abzusetzen, auch wenn es keine Heilung mehr geben kann.
Hermann3er

Es gibt eine Reihe Hilfseinrichtungen und Anlaufstellen für Menschen in akuten Krisensituationen. Unter www.suizid-praevention.gv.at findet man Notrufnummern und Erste Hilfe bei Suizidgedanken.

Telefonische Hilfe gibt es auch bei:

Kriseninterventionszentrum (Mo-Fr 10-17 Uhr): 01/406 95 95, kriseninterventionszentrum.at
Rat und Hilfe bei Suizidgefahr 0810/97 71 55
Psychiatrische Soforthilfe (0-24 Uhr): 01/313 30
Sozialpsychiatrischer Notdienst 01/310 87 79
Telefonseelsorge (0-24 Uhr, kostenlos): 142
Rat auf Draht (0-24 Uhr, für Kinder & Jugendliche): 147
Gesprächs- und Verhaltenstipps: bittelebe.at

Hilfe für Menschen mit Suizidgedanken und Angehörige bietet auch der noch recht junge Verein „Bleib bei uns“. www.bleibbeiuns.at

(sk)

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