Zuletzt hat der Verfassungsgerichtshof öfter auf die Bioethikkommission gehört. Diese plädiert unter strengen Voraussetzungen für Straffreiheit bei Suizid-Beihilfe. Denn Betroffene sollten nicht von der Einstellung der Richter abhängig sein, sagt die Vorsitzende der Kommission Christiane Druml.
Die Presse: Die Bioethikkommission hat vor fünf Jahren ein Papier zum Thema Sterben in Würde publiziert. Unter anderem hat man vorgeschlagen, dass die Suizid-Beihilfe unter bestimmten Bedingungen straffrei sein soll. Ist das Papier in der Schublade verschwunden? Bei der Enquete zum Lebensende im Parlament war es ja schon damals kein Thema.
Christiane Druml: Ja, mehr oder weniger ist nichts passiert. Abgesehen von einer wichtigen Änderung im Ärztegesetz. Es ist seit 2019 zulässig, dass bei der Gabe von schmerzstillenden Mitteln am Lebensende in Kauf genommen werden darf, dass das Leben dadurch verkürzt werden könnte. Damit ist sichergestellt, dass Ärzte nicht aus Angst, belangt zu werden, Schmerzen unzureichend behandeln.